Ein Strafhäftling wickelte zwei Justizwachbeamten um den Finger: Einer brachte Vodka, der andere Handys gegen Geld. Alle drei standen nun vor Gericht.
Der mitangeklagte Bestimmungstäter kennt den Häfn allzu gut: Bis 2031 muss der dutzendfach vorbestrafte Bosnier noch hinter Gittern bleiben. Um sich sein Haftleben angenehmer zu machen, hat der Kriminelle seinen Charme spielen lassen. Auf diese Weise schaffte er es, dass zwei Justizwachebeamte zwischen Dezember 2021 und August 2022 ihr Amt missbrauchten.
„Ich kenne ihn schon länger“, spricht ein zurzeit suspendierter Wachbeamter beim Prozess am Dienstag am Salzburger Landesgericht über die Freundschaft mit dem Angeklagten. Für 2000 Euro habe er ihm fünf Smartphones in die Zelle geschmuggelt. „Und für 2000 Euro riskieren sie ihren Job?“, fragte Richterin Gabriele Glatz. „Ein dummer Fehler“, entgegnet der Einheimische. Für eine andere Insassin hatte er sich auch ins Justiz-System geklickt, um eine Adresse herauszufinden – ein weiterer Vorwurf. „Ich hab mir nichts dabei gedacht.“
Spirituosen in die Zelle gebracht
Ähnlich reuig und geständig zeigte sich auch der zweite Ex-Wachbeamte: Dreimal brachte er dem Bosnier Spirituosen. „Ich hab kein Geld bekommen“, betont er. Er habe es offenbar nur aus Gefälligkeit getan, weil er den Kriminellen schon 15 Jahre kenne. In dessen Auftrag tätigte er auch zwei Geldüberweisungen, dies aber in seiner Freizeit. Verteidiger Kurt Jelinek betont dabei noch: „Die zwei Wachebeamten haben nicht zusammengearbeitet.“
Und was meint der Kriminelle? „Ich habe nur gefragt, aber sicher niemanden bestimmt. Ich wollte nur mit meiner Tochter telefonieren“. Die Staatsanwältin wundert sich: „Und dafür brauchen Sie so viele Handys?“ Man müsse gerüstet sein, meint er noch zusätzlich zu seinem Geständnis.
Zehn Monate und sieben Monate bedingte Haft lauten die Strafen für die beiden Gefängniswärter. Der Häftling bekommt noch einmal sechs weitere Monat zu seiner Gefängnisstrafe dazu. „Das Urteil hat auch Signalwirkung für andere Beamte. Da dürfte sich auch nur die Spitze des Eisberges gezeigt haben“, schließt die Richterin.
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