Anwälte klären auf

Kinderschutz: Heute würde Romeo vor Gericht landen

Kärnten
06.06.2024 08:00

Wann sind Kindern erste Taschengeldgeschäfte erlaubt? Warum muss ein Vater auch für Langzeitstudenten Unterhalt bezahlen? Und wieso sind Romeo und Julia nach heutigen Maßstäben eindeutig zu jung für eine Liebesaffäre?  Die beiden Rechtsanwälte Nicole Uitz aus Feldkirchen und Martin Götz aus Spittal wissen Bescheid.

Krone: Ich bin 12 und möchte mir meine Schule aussuchen können – das ist nicht die, die meine Mutter will!

Antworten von den beiden Rechtsanwälten Nicole Uitz und Martin Götz: Rechtlich können die Eltern bestimmen. Aber die UN-Kinderrechtskonvention regelt, dass Kinder ein Recht haben, alles zu lernen, was sie möchten. Und wir Erwachsenen haben die Verantwortung alles zu tun, damit Kinder mit Freude zur Schule gehen – da gehört die richtige Schulwahl dazu!

Jeden Monat stellen wir Kärntner Rechtsanwälte Fragen zu brisanten Themen und informieren unsere Leser – diesmal geht es um Kinderschutz und Rechte sowie Pflichten der Eltern. (Bild: Krone Kreativ)
Jeden Monat stellen wir Kärntner Rechtsanwälte Fragen zu brisanten Themen und informieren unsere Leser – diesmal geht es um Kinderschutz und Rechte sowie Pflichten der Eltern.

Wann dürfen Kinder etwas selbst kaufen?

Unter sieben Jahren sind sie gänzlich geschäftsunfähig – ausgenommen sind nur Taschengeldgeschäfte für Kleinigkeiten wie etwa ein Eis. Zwischen 14 und 18 sind sie dann eingeschränkt geschäftsfähig; je älter sie werden, desto mehr dürfen sie – etwa über ihr Taschengeld oder die Lehrlingsentschädigung frei verfügen. Für große Anschaffungen wie ein Moped brauchen sie aber noch weiterhin die Zustimmung der Eltern.

Darf ich meinen elfjährigen Sohn mit auf ein Rockkonzert nehmen?

Eltern sind nicht an das Jugendschutzgesetz mit den Ausgehzeiten gebunden, solange die Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigt wird. Also viel Vergnügen!

Wenn Romeo heute 16 wäre und Julia erst 12 – wäre das bei uns ein Problem?

Ja! Wenn der Altersunterschied größer als drei Jahre ist und es zum Geschlechtsverkehr kommt, wäre das Kindesmissbrauch und jedenfalls strafbar.

Wie sagt man es in Juristendeutsch?

Jugendschutz: Ist Ländersache und nicht einheitlich geregelt. In Kärnten etwa gilt jeder unter 14 als Kind, bis 18 als Jugendlicher. Verbote: Rauchen etwa ist bis 18 untersagt – gilt auch für E-Zigarette und Shisha! Missbrauch: Achtung, bei einvernehmlichem Sex gibt es Altersgrenzen – ein Über-14-Jähriger bleibt nur straflos, wenn der Partner bereits 13 ist und der Altersunterschied weniger als drei Jahre beträgt. Strafmündigkeit: Beginnt mit dem 14. Geburtstag – aktuell wird eine Herabsetzung auf 12 diskutiert.

Ein Bekannter meint, die „gsunde Watschen“ habe noch keinem Kind geschadet und sei nicht so schlimm.

Jede Form von Gewalt ist gesetzlich verboten – das betrifft nicht nur körperliche wie Schlagen, Zwicken, an Haaren reißen, sondern auch seelische wie Beschimpfen oder Einsperren.

Mein Vater droht mir (15), mich hinauszuwerfen.

Das geht nicht. Eltern müssen für Kindeswohl und Wohnraum sorgen und können Dich nicht einfach vor die Türe setzen.

Mein Sohn ist 24 und liegt mir als Student noch immer auf der Tasche. Das nervt.

Solange der Sohn in der Regelstudienzeit ernsthaft studiert, hat er Unterhaltsanspruch. Selbsterhaltungsfähig ist man, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist oder bei Volljährigkeit, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

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