Pharma-Riese will mehr

Glyphosat: Richterin dampft Milliarden-Strafe ein

Wirtschaft
05.06.2024 07:09

Eine Richterin im US-Bundesstaat Pennsylvania hat die Strafzahlung in einem Glyphosat-Prozess gegen Bayer von 2,25 Milliarden auf 400 Millionen Dollar zusammengestrichen. Bayer kündigte dennoch an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In einer Entscheidung vom Dienstag gab Richterin Susan Schulman einigen Einsprüchen von Bayer statt und reduzierte den Schadenersatz auf 50 Millionen Dollar und den Strafschadenersatz auf 350 Millionen Dollar. 

„Obwohl das Gericht die verfassungswidrig überhöhte Schadenersatzsumme reduziert hat, sind wir mit dem Haftungsurteil weiterhin nicht einverstanden, da das Verfahren durch erhebliche und behebbare Fehler beeinträchtigt wurde“, sagte ein Unternehmenssprecher.

Kläger hat Krebs
Ein Geschworenengericht in Pennsylvania hatte Anfang des Jahres im Sinne des Klägers John McKivison entschieden, dass dessen Non-Hodgkin-Lymphom auf den jahrelangen Einsatz des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup bei der Gartenarbeit zurückzuführen sei. Bayer wurde zu einer Schadensersatzzahlung von 250 Millionen Dollar und einer Strafzahlung von zwei Milliarden Dollar verurteilt.

Roundup ist eines der am häufigsten verwendeten Unkrautvernichtungsmittel in den USA. Bayer hatte den amerikanischen Glyphosat-Entwickler Monsanto 2018 übernommen. Seitdem sieht sich der deutsche Konzern mit Rechtsstreitigkeiten darüber konfrontiert, ob Roundup Krebs verursacht.

50.000 Klagen stehen noch aus
Im Jahr 2020 einigte sich Bayer auf einen Vergleich in Höhe von bis zu 9,6 Milliarden Dollar für die meisten der damals anhängigen Roundup-Fälle, konnte aber keine Einigung für zukünftige Fälle erzielen. Über 50.000 Klagen sind noch anhängig.

Bayer erklärte, jahrzehntelange Studien hätten gezeigt, dass Roundup und sein Wirkstoff Glyphosat sicher seien. Behörden weltweit stufen das Mittel als nicht krebserregend ein. Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation hingegen bewertete den Wirkstoff 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“.

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