Weil er nicht bekam, was er wollte, erschoss ein Polizist seinen Chef – den Postenkommandanten der steirischen Dienststelle in Trieben. In erster Instanz wurde er zu 20 Jahren Haft verurteilt. Nun fand die Berufungsverhandlung in Graz statt.
20 Jahre Haft – so lautete im Februar das Urteil gegen jenen Ex-Polizisten, der den Kommandanten der Polizei-Dienststelle in Trieben mit mehreren Schüssen in dessen Büro tötete. Andreas F. wurde von seinem Chef mit dienstlichen Verfehlungen konfrontiert, die nun zu Konsequenzen führen würden. Als dieser die Frage des Beamten, ob man das nicht anders regeln könne, verneinte, zog Andreas F. seine Glock und drückte ab. Von einer „Hinrichtung“ sprach Staatsanwalt Andreas Riedler bei der erstinstanzlichen Verhandlung in Leoben.
Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Am Mittwoch fand schließlich die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz statt. Der Verurteilte zog es vor, der Verhandlung fernzubleiben, also wurde in Abwesenheit verhandelt. Der Oberstaatsanwalt forderte eine lebenslange Haftstrafe. Die Gründe: „Der ordentliche Lebenswandel ist stark zu relativieren wegen jahrelangem Cannabiskonsum. Er wusste als Polizist, dass das nicht erlaubt ist, nahm das aber in Kauf“, führt der Oberstaatsanwalt aus. Zur Erklärung: Bei der Verhandlung in Leoben gab der damals Angeklagte zu, regelmäßig Cannabis konsumiert zu haben.
„Kaltblütige Tat ohne Reue“
Das war aber noch nicht alles: Für den Oberstaatsanwalt war klar, dass keine Reumütigkeit beim Angeklagten zu erkennen war. Es habe sich ausschließlich um ein Tatsachengeständnis gehandelt, der Wahrheitsfindung sei er nicht dienlich gewesen. Andreas F. sei erst unter der massiven Beweisbelastung mit einem Geständnis herausgerückt. Hinzu komme die äußerst brutale Vorgehensweise: „Er handelte absichtlich, ließ dem schwerst verletzten Opfer keine Chance. Selbst nach der Tat war er unbeeindruckt und emotionslos, was auf entsprechende Kaltblütigkeit hindeutet.“ Mit seinem Handeln habe er nicht nur der Familie zusätzlich schwere monetäre Folgen zugemutet, auch der Republik entstand ein Schaden von 318.000 Euro.
Sein Verteidiger sieht das naturgemäß anders: „Die Tat ist natürlich schwere Kost, die Höchststrafe ist aber nicht zu verhängen. Er war stets geständig, reumütig und hat der Aufklärung gedient. Ich kanns nicht schönreden, was es wiegt, das hat es“, widerspricht er den Ausführungen des Oberstaatsanwalts.
„Tat war grausam, qualvoll und brutal“
Der Richtersenat gab dem Oberstaatsanwalt schlussendlich Recht. „Lebenslang“ lautet das endgültige Urteil für den Mann. „An vorderster Front steht, die Tat war grausam, qualvoll und brutal und mit der Dienstwaffe des Angeklagten durchgeführt. Insgesamt gab er vier Schüsse auf sein Opfer ab. Der Täter nutzte die Wehr- und Hilflosigkeit seines Opfers aus, das ist auch ein besonderer Erschwerungsgrund“, führt die vorsitzende Richterin aus. Es habe auch keinen besonderen Anlass für die Tat gegeben. „Wir gehen davon aus, dass die Tat absichtlich erfolgt ist mit schwerwiegenden Tatfolgen. Wer viermal auf ein unbewaffnetes Opfer schießt und sagt, er wollte das nicht, ist nicht reumütig.“ Den Cannabiskonsum sah das Gericht allerdings nicht als erschwerend an.
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