Hitzige Diskussionen entstanden in den vergangenen Wochen rund um das geplante EU-Renaturierungsgesetz; die politischen Lager präsentierten ihre Argumente dafür und dagegen. Die „Krone“ zeigt auf, worum es in dem Gesetz konkret tatsächlich geht und was es für Kärnten bedeuten würde.
Was anfangs abstrakt und kompliziert wirkt, scheint nach kurzer Betrachtung greifbarer: Das Renaturierungsgesetz (NRL, engl.: nature restoration law) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, um die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und die Erreichung der Klima- und Biodiversitätsziele in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen. Konkret: Bis zum Jahr 2050 sollen EU-Länder für nahezu alle geschädigten Ökosysteme – angefangen von Wäldern und Wiesen, über Moore und Flüsse bis hin zu Seen und Meere – geeignete Maßnahmen ergriffen haben, um diese in einen guten Zustand zu bringen; soll heißen: sie zu renaturieren. Wie diese Maßnahmen aussehen, entscheiden die Nationen selbst. Grundsätzlich gilt aber ein Stufenplan: Bis 2030 geht es um 30 Prozent der Ökosysteme, wobei hier den Natura-2000-Gebieten Priorität eingeräumt wird!
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