Anhörungen noch 2024

Trumps Wahlbetrugsverfahren verzögert sich weiter

Ausland
06.06.2024 09:18

Seit vergangener Woche ist Donald Trump ein verurteilter Straftäter. Unterdessen ist der republikanische Präsidentschaftsaspirant recht erfolgreich darin, weitere Strafverfahren hinauszuzögern.

Das zuständige Berufungsgericht im US-Bundesstaat Georgia hat das Wahlbetrugsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump vorerst eingefroren. Bevor es weitergehen könne, müsse eine Entscheidung darüber vorliegen, ob die leitende Staatsanwältin ihre Ermittlungen fortführen darf.

Die drei Berufungsrichter – allesamt von Republikanern ernannt – sollen bis März 2025 in der Sache entscheiden. Für Oktober ist eine erste Anhörung geplant.

Anwälte Trumps und weiterer Beschuldigter werfen Staatsanwältin Fani Willis vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan Wade, unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Wade sei in seiner Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen. Willis weist das zurück.

Die Anklage

Der Republikaner und mehrere andere Menschen sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Trump hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Ihm wird vorgeworfen, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia versucht zu haben, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern.

Im März hatte der zuständige Richter, Scott McAfee, entschieden, dass die Belege der Gegenseite nicht ausreichten, um der Staatsanwältin einen Interessenskonflikt nachzuweisen.

Wade zog sich allerdings wegen eines von McAfee festgestellten „Anscheins der Unangemessenheit“ aus dem Verfahren zurück. Trumps Seite reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein, dem das zuständige Gericht im Mai stattgab.

Video: Donald Trump am 5. Juni in Mar a Lago

Richter McAfee ließ aber zunächst die Fortsetzung der Verhandlung in seinem Gerichtssaal zu, während das Urteil des Berufungsgerichts noch ausstand.

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