Bericht zu U-Ausschuss

Boni-Verbot bei COFAG-geförderten Firmen gefordert

Politik
06.06.2024 13:27

Nach dem Ende des COFAG-Untersuchungsausschusses ist den Parlamentsparteien der Abschlussbericht übermittelt worden. Der ist mit zahlreichen Forderungen gespickt. So sollen Unternehmen, die von der Covid-Finanzierungsagentur gefördert wurden, keine Boni und Dividenden auszahlen dürfen.

Grundsätzlich sieht der Abschlussbericht keine systematische Bevorzugung ÖVP-naher Millionäre bei den Corona-Finanzhilfen, wie dies von der Opposition vermutet worden war. Das Konstrukt der ausgelagerten COFAG zur Steuerung der Zuwendungen sieht das Verfahrensrichter-Team jedoch kritisch. Eine Abwicklung über staatliche Verwaltungsstrukturen hätte sich „nicht nur als verfassungs- und rechtskonform, sondern auch als kostengünstiger erwiesen“.

Parteiunabhängige Bevorzugung „ableitbar“
Eine Bevorzugung bestimmter, der ÖVP nahestehender Milliardäre konnte nicht festgestellt werden. Jedoch hätten manche Konzerne besonders von den Förderungen profitiert, indem sie für zahlreiche Einzel-GmbHs Anträge gestellt hätten. Insofern könne eine parteiunabhängige Bevorzugung von Milliardären ableitbar sein. Dementsprechend soll bei der Festlegung von Förderbedingungen die Konzernbetrachtung berücksichtigt werden, wird im Bericht vorgeschlagen.

Auch die Signa erhielt Geld aus der Covid-19-Finanzierungsagentur:

Konzerndatenbank soll rasch kommen
„Zuschüsse beziehungsweise Förderungen sollen dem konkreten wirtschaftlichen Bedarf der Unternehmen angepasst werden“, lautet eine weitere Forderung hinsichtlich der COFAG. In besonderen Krisenfällen soll zudem eine wissenschaftliche Begleitung von Ausnahmeprojekten vorgeschrieben werden. Bei Bezug von Förderungen sollen zudem weder Boni noch Dividenden ausgezahlt werden dürfen. Weiters soll die angedachte Konzerndatenbank möglichst rasch umgesetzt werden.

Die Verfahrensrichterinnen und -richter erheben zudem - nicht zum ersten Mal – Forderungen, was das Verfahrensrecht angeht. Sie wollen mehr Kompetenzen in U-Ausschüssen, wie etwa die Ladung von Auskunftspersonen. Dem Verfahrensrichter soll außerdem in jedem Fall ein Letztbefragungsrecht hinsichtlich der Auskunftsperson eingeräumt werden. Auch die Frist zur Erstellung des Berichtsentwurfs mit regulär zwei Wochen ist ihnen zu kurz und sollte besser vier Wochen betragen.

Verfahrensrichterin Christa Edwards mit dem Vorsitzführenden Friedrich Ofenauer (ÖVP) bei einer Sitzung des Ausschusses (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Verfahrensrichterin Christa Edwards mit dem Vorsitzführenden Friedrich Ofenauer (ÖVP) bei einer Sitzung des Ausschusses

Auch mit der polizeilichen Vorführung von Auskunftspersonen - wie es etwa bei René Benko der Fall war – beschäftigt sich der Bericht. Diese sei ein Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit, vor einer derartigen Beschlussfassung solle daher eine rechtliche Stellungnahme der Verfahrensrichterin und des Verfahrensanwalts eingeholt werden. Im Falle krankheitsbedingter Entschuldigung könnte man auf die Möglichkeit zurückgreifen, ein medizinisches Gutachten eines Sachverständigen einzuholen.

Strafen für Fernbleiben sollen erhöht werden
Die Strafen für unentschuldigtes Fernbleiben von Auskunftspersonen sollen außerdem im Verhältnis zu den Beugestrafen deutlich angehoben werden, wird im Bericht vorgeschlagen. Kritik wird auch an der parlamentarischen Praxis geübt, dass Auskunftspersonen freiwillig auch auf unzulässige Fragen antworten dürfen. Dies dürfe nicht dazu führen, „dass Themen in den Untersuchungsausschuss eingeführt werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand oder den Beweisthemen stehen“.

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