Nach 99 Tagen

Bereits 17 Autos von Rasern in NÖ beschlagnahmt

Niederösterreich
07.06.2024 10:16

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung hat mit 1. März deutlich härtere Strafen gegen Raser ermöglicht. In Niederösterreich wurden seitdem 17 Autos beschlagnahmt, weitere Verfahren laufen.

Wer seit 1. März zu schnell fährt, kann neben dem Führerschein auch gleich sein Auto verlieren. Die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVo) macht das möglich. Bei einer Übertretung von 60 km/h innerorts und 70 km/h im Freiland können seitdem Autos an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. War der Lenker zuvor wegen ähnlicher Delikte, etwa der Teilnahme an einem illegalen Autorennen, erwischt worden, wird es versteigert. Andernfalls wird ihm das Fahrzeug wieder zurückgegeben, die Lenkberechtigung jedoch freilich nicht. Wer 80 oder 90 km/h zu schnell ist, ist den Pkw unwiderruflich los.

Lebenslanges Fahrverbot
Einzige Ausnahme: Es wurde nicht der Besitzer des Wagens erwischt oder es handelt sich um ein Leasing- oder Mietauto. Diese können nur vorläufig maximal 14 Tage beschlagnahmt werden. Der Lenker erhält allerdings ein lebenslanges Fahrverbot für dieses Fahrzeug.

In NÖ wurden seitdem bereits 17 Fahrzeuge direkt von der Polizei sichergestellt, bei weiteren läuft noch das Verfahren, weil sie von Radarboxen erwischt wurden. Der erste, der sein Auto auf diese Weise verlor, war ein 21-Jähriger, der am 9. März mit 247 km/h auf der A 22 bei Stockerau erwischt wurde. Der junge Mann aus dem Bezirk Mistelbach war damit um 117 km/h zu schnell. Er geht aber juristisch gegen die Abnahme vor, der Fall liegt beim Landesverwaltungsgericht.

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