Vier Schuldsprüche

19-jährige Mutter brachte Baby zu IS-Prozess

Oberösterreich
06.06.2024 18:32

Weil sie auf sozialen Medien IS-Propaganda verbreitet, offline Mitglieder angeworben und in der Mietwohnung eine private Moschee für Islamisten eingerichtet haben sollen, müssen sich seit Donnerstagvormittag vier junge Oberösterreicher vor dem Landesgericht Linz verantworten. Alle vier sind nur teilweise geständig.

Den Islamischen Staat in sozialen Medien verherrlicht, auch offline neue Mitglieder angeworben und in der angemieteten Familienwohnung eine Moschee für extreme Islamisten eingerichtet haben sollen vier junge Oberösterreicher. Ein Iraker (16), ein Russe (17), ein Kroate und dessen österreichische Ehefrau nach islamischen Recht (beide 19) mussten sich deswegen am Donnerstag vor dem Landesgericht Linz verantworten.

Großer Andrang 
Der Prozess erregte großes Medieninteresse, auch der Besucherraum war gut gefüllt. Zeitgleich wurden an der Eingangsschleuse eine größere Menge Crystal Meth sowie ein Scheckkartenmesser entdeckt – beide Funde standen aber nicht mit dem Prozess im „61er“, dem Linzer Schwurgerichtssaal, in Zusammenhang. 

Nicht voll geständig
Keiner der vier Angeklagten war voll geständig, Teile der umfangreichen und mit langer Strafe bedrohten Anklage wurden von allen abgestritten. Alle bis auf die 19-Jährige waren unbescholten, sie war bereits Anfang 2023 rechtskräftig wegen Mitgliedschaft einer Terrororganisation und Sachbeschädigung verurteilt worden.

Nicht alles ernstzunehmen?
Der 16-jährige Erstangeklagte, ein in Griechenland geborener Iraker, beschrieb, wie er von Videos auf sozialen Medien, hauptsächlich Instagram und TikTok immer stärker radikalisiert wurde, bis er schließlich bei den Predigten eines Islamisten landete, der derzeit in Österreich eine 20-jährige Haftstrafe verbüßt. Dass er und die Mitangeklagten die Inhalte nur veralbert hätten, etwa ein Enthauptungsvideo nur zum Spaß und aus Ironie nachgestellt hätten, stößt beim Richter auf wenig Verständnis.

Familie wegen Islamisten geflüchtet
Auch von seiner Kehrtwende berichtet der 16-Jährige: Erst nach der ersten Hausdurchsuchung im gemeinsamen Haushalt seiner Eltern hätten diese ihm eröffnet, dass sie aus dem Irak geflohen seien, weil sein Opa und Onkel von Islamisten getötet worden seien. Auch seien sie schockiert von seinen radikalen „Vorbildern“ und deren Ansichten gewesen und hätten ihm klargemacht, dass es bei diesen Organisationen nur darum ginge, junge Leute für ihre menschenverachtenden Zwecke anzuwerben. Daraufhin habe er sich von der Szene und auch den beiden 19-Jährigen distanziert.

Baby-Laute im Schwurgerichtssaal
Mangels einer Kinderbetreuung in Justizanstalt und Gericht fand sich auch der kleine Sohn der beiden 19-jährigen Beschuldigten auf der Anklagebank wieder, bis die junge Mutter und ihr Kind vorübergehend in ein Nebenzimmer entlassen wurden. 

Länger als erwartet
Aufgrund der sehr umfangreichen Anklage, mehreren Zeugen, unter anderem auch ein bereits rechtskräftig verurteilter junger Mann aus St. Pölten, zog sich der Prozess in die Länge.

Der Staatsanwalt sah bei dem 16- und dem 17-Jährigen Einsicht, bei der 19-Jährigen im Gegensatz zu ihrem Lebensgefährten auch. Bei ihr werde es wegen ihrer einschlägigen Vorstrafe und des raschen Rückfalls aber nicht ohne unbedingte Strafe gehen. Die Verteidiger forderten Freisprüche für mehrere Fakten der Anklage und ansonsten milde Urteile.

Deradikalisierungsprogramm
Dem 16- und dem 17-Jährigen drohten als Jugendlichen Freiheitsstrafen von jeweils bis zu fünf Jahren, sie bekamen aufgrund ihrer Unbescholtenheit und ihrer Reumütigkeit sechs Monate bedingt. Den 19-Jährigen drohten ein bis zehn Jahre. Der Mann erhielt zusätzlich zur bedingten Haftstrafe von 13 Monaten eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen a 20 Euro, seiner Lebensgefährtin wurden von 24 Monaten Haft 16 bedingt nachgesehen. Alle vier müssen an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen, die beiden 19-Jährigen zudem Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Die drei männlichen Angeklagten nahmen die Urteile an. Die angeklagte Frau und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die 19-Jährige, die zuletzt in Untersuchungshaft war, wird enthaftet.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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