Der Prozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev wegen angeblicher Körperverletzung ist ohne Urteil bereits am dritten Tag beendet worden. Das Berliner Amtsgericht-Tiergarten stellte das Verfahren am Freitag gegen eine Geldauflage ein. Zverev muss demnach insgesamt 200.000 Euro zahlen. Eine Verurteilung gab es nicht. Mit der Zustimmung zur Zahlung einer Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Zverev gilt weiterhin als unschuldig.
Staatsanwaltschaft, Verteidigung von Zverev und seine Ex-Freundin als Nebenklägerin stimmten diesem Weg zur Beendigung des Verfahrens zu. Beide Seiten hätten den Konflikt friedlich lösen wollen, so das Gericht.
Die Anwältinnen von Zverev verlautbarten folgendes Statement: „Das Strafverfahren gegen Alexander Zverev ist heute vom Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, von Frau Brenda Patea als Nebenklägerin und Alexander Zverevs Verteidigerin eingestellt worden. Alexander Zverev hat dieser Einstellung über seine Verteidigerin zugestimmt, allein um das Verfahren – vor allem im Interesse des gemeinsamen Kindes – abzukürzen. Alexander Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Die Einstellung beinhaltet keine Schuldfeststellung und kein Schuldeingeständnis. Die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibt unberührt.“
Kampf ums Finale
Für Zverev endet damit dieses unliebsame Kapitel wenige Stunden vor seinem vierten Semifinale beim Grand-Slam-Turnier in Roland Garros. Er trifft (nicht vor 17.30 Uhr) auf den Vorjahresfinalisten Casper Ruud (NOR-7) und hofft auf den zweiten Major-Finaleinzug seiner Karriere.
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