Ein Kärntner Verein geht gegen „unzulässige Videoüberwachung“ vor und mahnt Privatpersonen, die ihr Haus und ihr Grundstück mit Kameras überwachen – samt Geldforderung. Wie können sich Betroffene wehren? Und was ist bei privaten Überwachungskameras erlaubt, was verboten?
Einen sieben Seiten langen Brief haben zahlreiche Hausbesitzer im Raum Klagenfurt erhalten: Unter dem Betreff „Abmahnung wegen unzulässiger Videoüberwachung“ schreibt ihnen ein Verein, der Bürger schützen will, „im Namen der geschädigten Parteien“ – die nicht konkret genannt werden (siehe Faksimile unten). Es gehe um „als rechtswidrig eingestufte Videoüberwachungsmaßnahmen“, den Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und Anonymität.
Die Adressaten werden aufgefordert, die Überwachung zu unterlassen, eine „Aufwandsentschädigung“ in der Höhe von 250 Euro an den Verein zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darf ein Verein wie ein Anwalt handeln?
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