Am Donnerstag kam es am Linzer Landesgericht zu insgesamt vier Schuldsprüchen bei einem IS-Prozess. Ein Gerichtsexperte erklärt, wie die vermeintlich milden Strafen für die jungen Angeklagten – 16 bis 19 Jahre alt – zustande kamen und warum die 19-Jährige mit ihrem Baby enthaftet wurde.
Wie schafft man es, dass die Angeklagten nicht mehr straffällig werden? Diese Frage musste am Donnerstag ein Schöffensenat in Linz bei einem IS-Prozess gegen vier Angeklagte (16 bis 19 Jahre alt) beantworten. In den Online-Kommentaren auf krone.at war man über die vermeintlich milden Strafen verwundert. Walter Eichinger, Sprecher vom Landesgericht Linz, erklärte, wie es zu den unterschiedlichen Strafen kam.
Unbescholten und geständig
Die zwei jugendlichen Angeklagten (16 und 17 Jahre alt) bekamen je sechs Monate bedingte Haft. „Milderungsgründe waren ihre Unbescholtenheit und ihr zumindest teilweises Geständnis“, so Eichinger. Der Strafrahmen betrug für das Duo bis zu fünf Jahre, damit haben sie etwa ein Zehntel des Höchstmaßes erhalten.
Auch der 19-Jährige war bis jetzt unbescholten. Im Gegensatz zu den beiden anderen muss er einen Teil seiner Strafe zahlen – insgesamt 2400 Euro. Zusätzlich zu seinen 13 Monaten bedingte Haft bekam er auch eine Bewährungshilfe.
„Haftübel verspürt“
Seine bereits einschlägig vorbestrafte Frau nach islamischen Recht bekam mit 24 Monaten teilbedingt die höchste Strafe aufgebrummt. Die acht Monate unbedingt saß sie bereits seit 5. Oktober in der U-Haft ab, durfte nach der Urteilsverkündigung mit ihrem Baby heim. „Sie hat jetzt das Haftübel verspürt und das macht was mit den Leuten“, erläutert Eichinger.
Deradikalisierungsprogramm
Alle vier Verurteilten müssen außerdem an einem Deradikalisierungsprogramm vom Verein „Derad“ teilnehmen. Von dort gibt es auch regelmäßig Berichte ans Gericht. Sollten die Vier nicht mitmachen, könnten die verhängten Strafen doch noch „scharf“ werden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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