Weil er eine Bekannte „rasch abholen“ wollte, bretterte ein 19-Jähriger aus dem Hausruckviertel mit beinahe 200 km/h über die B127. Die Polizei beschlagnahmte seinen Audi nach dem neuen Raser-Gesetz. Es ist die zweite Auto-Abnahme in Oberösterreich.
Drei junge Insassen – zwei Männer, eine Frau – saßen Freitagabend im silbernen Audi A4 in der Limousinen-Ausführung, am Steuer ein 19-jähriger Kosovare aus dem Hausruckviertel. Im Bereich der Neufeldner Brücke in Kleinzell wurde das Auto auf der B127 mit 199 km/h gelasert. „Übrig bleiben netto 193 km/h, weil man drei Prozent abziehen muss“, erklärt Klaus Scherleitner, Chef der Landesverkehrsabteilung OÖ.
Heißt laut dem neuen Raser-Gesetz: Das Auto ist weg, wird vorläufig beschlagnahmt.
Behörde ist am Zug
Seit 1. März gilt bekanntlich eine neue Regelung für Extrem-Raser: Überschreiten sie die Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mindestens 80 km/h oder außerorts um mindestens 90 km/h, wird das Fahrzeug behördlich beschlagnahmt.
Der 19-Jährige lag abzüglich der Messtoleranz 93 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit, fiel damit in das neue, schärfere Gesetz. „Das passiert nicht, das muss man bewusst machen“, sagt Scherleitner. Der junge Bleifuß gab an, dass er eine Bekannte „rasch abholen“ wollte. „Der Führerscheinentzug ist erfolgt und eine Anzeige ist an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ergangen, die ist nun Herr über das Verfahren“, erklärt der Leiter der Landesverkehrsabteilung. Die Behörde muss nun klären, ob der 19-jährige Fahrer auch Eigentümer des Autos ist. Falls das zutrifft, kann der Audi im äußersten Fall zwangsversteigert werden.
Erster Fall traf Raser im BMW
Es ist die zweite Autoabnahme in Oberösterreich. Im März wurde, wie berichtet, der BMW eines 36-Jährigen vorübergehend beschlagnahmt, der mit 223 km/h über die Westautobahn gerast war. Sein Luxus-Wagen wurde aber schlussendlich nicht versteigert, weil er nur ausgeliehen war.
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