Entgeltfortzahlung

AK fordert bessere Absicherung für Einsatzkräfte

Burgenland
09.06.2024 16:00

Aktuelle Regelung gelte für sehr wenige Fälle. Anspruch auf Entgeltfortzahlung soll künftig nach vier Stunden erfolgen

Ob Unfall, Brand oder Umweltkatastrophe – die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren und sämtlicher freiwilliger Katastrophenorganisationen sind immer dann zur Stelle, wenn ihre Hilfe benötigt wird. Allein im Vorjahr gab es im Burgenland rund 8000 Feuerwehreinsätze, in denen die tausenden Freiwilligen 136.000 Einsatzstunden geleistet haben. Ihren Dienst erbringen die ehrenamtlichen Helfer in der Regel – mit Ausnahme der Sonderbestimmung für Landesbedienstete – unter Einbuße ihrer Urlaubstage oder sie arbeiten die Zeit der Einsätze wieder ein. Ihr Gehalt wird vom Arbeitgeber nur dann weiterbezahlt, wenn es sich um ein sogenanntes „Großschadensereignis“ handelt. Dafür müssen 100 Einsatzkräfte mindestens 8 Stunden lang bei einem Einsatz tätig sind und nur dann, gibt es auch einen Kostenersatz von 200 Euro pauschal pro Tag.

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Menschen, die freiwillig anderen in Notsituationen helfen, verdienen Respekt. Wir fordern eine bessere finanzielle Absicherung sowie die Erleichterung der Anspruchsvoraussetzungen für freiwillige Einsatzkräfte.

AK-Präsident Gerhard Michalitsch

Die AK Burgenland fordert daher jetzt finanzielle und organisatorische Verbesserungen für die freiwilligen Helfer. „Die aktuelle Regelung ist weder praxis- noch lebensnah, denn trotz der vielen Einsätze, werden die Kriterien der 8 Stunden und 100 Einsatzkräfte selten erfüllt“, kritisiert Brigitte Ohr-Kapral. Daher wäre es nur fair, so die AK-Expertin, die jeweiligen Entgeltfortzahlungen im Dienstverhältnis (gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage) mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds zu ersetzen. Zudem fordert die AK, dass sich die Definition „Großschadensereignis“ lediglich nach der Dauer des Einsatzes richten soll. Jedenfalls sollen bereits 4 Stunden Einsatz während der regulären Dienstzeit des Beschäftigten genügen, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu wahren.

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