Ein 19-Jähriger raste mit beinahe 200 km/h über die Rohrbacher Straße – deshalb wurde sein Audi A4 laut dem Raser-Gesetz, wie berichtet, beschlagnahmt. Es war die zweite Autoabnahme nach der neuen Regelung in Oberösterreich. Zu einer Zwangsversteigerung wird es aber auch diesmal nicht kommen.
Weil er eine Bekannte „rasch abholen“ wollte, wie der 19-jährige Kosovare aus dem Hausruckviertel später angab, raste er Freitagabend in einem Audi A4 über die Rohrbacher Straße, wurde in Kleinzell mit 199 km/h gelasert – die „Krone“ berichtete. Abzüglich der Messtoleranz zählten 193 km/h. Damit war das Auto weg, denn laut dem neuen bundesweiten Raser-Gesetz werden Fahrzeuge beschlagnahmt, wenn sie außerorts um mindestens 90 km/h zu schnell sind. Im äußersten Fall droht die Zwangsversteigerung.
Kein Zwangsverkauf
Das bleibt dem 19-Jährigen aber erspart: „Es wird von uns keine Versteigerung geben“, sagt der Rohrbacher Bezirkshauptmann Valentin Pühringer. Grund: „Das Fahrzeug gehört einer dritten Person und wird in den nächsten Tagen an ihn ausgefolgt.“ In anderen Worten: Der 19-Jährige war zwar Lenker des Autos, aber nicht dessen Eigentümer, daher gibt es keinen Zwangsverkauf. Zulassungsbesitzer des Audi dürfte der Vater des Rasers sein.
Mit 223 km/h im Mietauto
Damit wiederholt sich die noch junge Geschichte des neuen Raser-Gesetzes in Oberösterreich. Denn schon bei der ersten Autoabnahme im März bei Allhaming ging das Fahrzeug zurück an den Eigentümer. Damals bretterte ein 36-Jähriger im Mietauto mit 223 km/h über die Westautobahn.
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