Urteil gegen Verbund

Tausenden Stromkunden winkt eine hohe Rückzahlung

Wirtschaft
10.06.2024 16:56

Das Handelsgericht Wien hat dem Verbraucherschutzverein (VSV) in einem Musterprozess gegen den Versorger Verbund Recht gegeben und eine Preiserhöhung aus dem Vorjahr für unwirksam erklärt. Das Urteil dürfte hohe Wellen schlagen, weil – bei Rechtskraft – dann Rückzahlungen je betroffenem Haushalt von bis zu mehreren Tausend Euro drohen.

Ein jüngstes Urteil gegen den Verbund wegen einer unzulässigen Preiserhöhung bereitet den heimischen Energieanbietern Kopfzerbrechen. Mit März 2023 hat der Versorger nämlich mit Hinweis auf den § 80 ElWOG  in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) die Tarife teilweise kräftig erhöht.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat daraufhin Musterprozesse gestartet (auch gegen die Energie AG und die Salzburg AG laufen aktuell Verfahren) und nun vom Handelsgericht Wien in der Causa Verbund Recht bekommen.

„Wir gehen davon aus, dass das Urteil breite Wellen schlagen wird“, so VSV-Obfrau Daniela Holzinger. Denn auch andere Energieanbieter haben aufgrund einer solchen Klausel ihre Tarife hinaufgeschnalzt. Gleichzeitig dürfte ein Einspruch des Verbunds gegen das Urteil schwierig werden, weil das Handelsgericht Wien eine Revision für unzulässig erklärt hat.

Zitat Icon

Das Urteil wird breite Wellen schlagen.

(Bild: VSV)

Obfrau Daniela Holzinger, Verbraucherschutzverein VSV

Sogar 2000 Euro Rückzahlung sind möglich
Alle Kunden des Verbunds, die ein Erhöhungsschreiben im Vorjahr bekommen haben, können sich somit schon bald auf eine Rückzahlung freuen, betont Holzinger. Dabei geht es zum Teil um viel Geld, wie Beispiele zeigen. Bei rund 6000 kWh Verbrauch im Jahr sind rund 700 Euro möglich. Wer mit einer Wärmepumpe heizt, kann sogar auf über 2000 Euro hoffen, rechnet der VSV vor.

Der Verbund soll, dem Vernehmen nach, schon vorsorglich einen Millionenbetrag dafür in der Bilanz „reserviert“ haben.

Betroffene sollten sich laut Holzinger der Sammelaktion unter www.verbraucherschutzverein.eu anschließen. Wird das Urteil nämlich rechtskräftig, fordert der Verein dann das Geld für die Kunden zurück. Einzige Voraussetzung: eine Mitgliedschaft beim VSV für rund 40 Euro.

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