Nach Bekanntwerden des grausamen Verbrechens an einer in Innsbruck lebenden Italienerin (40), meldete sich nun das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) zu Wort. Im Streit mit ihrem Ex-Partner um das Sorgerecht ihrer Kinder soll es bereits am Montag eine Lösung gegeben haben.
Die russischstämmige Frau aus Italien, die in Innsbruck lebte, sei, wie berichtet, mutmaßlich von ihrem Ex-Partner in der norditalienischen Stadt Modena getötet worden. Hintergrund soll ein Streit um das Fürsorgerecht für die Kinder des Ex-Paares gewesen sein. Das ergaben Ermittlungen. Das Opfer hatte ein Verfahren vor Gericht in Innsbruck eingeleitet.
Am 10. Juni 2024 haben die Eltern, beide rechtsanwaltlich vertreten, vor Gericht eine einvernehmliche Regelung der Obsorge für ihre zwei Kinder getroffen. Eine gerichtliche Entscheidung war dadurch nicht mehr notwendig.
OLG Innsbruck
Wie das OLG nun in einer Aussendung mitteilte, habe es bereits am Montag eine einvernehmliche Regelung der Obsorge gegeben. Hier der genaue Wortlaut: „Am 10. Juni 2024 haben die Eltern, beide rechtsanwaltlich vertreten, vor Gericht eine einvernehmliche Regelung der Obsorge für ihre zwei Kinder getroffen. Eine gerichtliche Entscheidung war dadurch nicht mehr notwendig. Nach der von den Eltern getroffenen Vereinbarung stand beiden die Obsorge zu.“
Am 17. Mai 2023 hatte das Gericht beschlossen, dass die Kinder bei der Mutter leben sollten. Dem Vater erteilte es ein Besuchsrecht.
Nun war die Leiche der 40-Jährigen im Kofferraum des Lieferwagens des Ex-Partners gefunden worden. Dieser gestand die Tat und wurde, nachdem er selbst die Polizei aufgesucht hatte, festgenommen. Die Frau soll italienischen Medienberichten zufolge erdrosselt worden sein.
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