An ihrem 50. Geburtstag schaute eine Wienerin zu tief ins Sektglas. Mit dem sie dann einen unangenehmen Lokalgast am Hals verletzte. Vor Gericht kullern die Tränen; das Urteil fällt „außerordentlich mild“ aus. Dass Gläser im Nachleben zur Waffe werden, ist kein Einzelfall.
Am 3. März knallten die Korken in einem Lokal in der Wiener Innenstadt. „Ich hab‘ sehr viel Alkohol getrunken. Es war mein 50. Geburtstag“, erzählt eine gelernte Kosmetikerin im Wiener Landl. Die Party endete für sie nämlich vor Gericht. Denn nach Mitternacht kippte die Stimmung.
Lokalgast beleidigte Angeklagte
„Meine Tochter überraschte mich um 0:00 mit einer Torte. Wir haben alle angestoßen und sie haben mir Kuchen ins Gesicht geschmiert. Das soll Glück bringen“, erzählt die 50-Jährige unter Tränen. Am Nachbartisch soll dann ein Lokalgast aufgestanden sein, hätte die Wienerin eine „fette Sau“ geschimpft. „Es ist dann alles eskaliert“, schluchzt sie vor der auszubildenden Richterin.
Zuerst schüttete sie den Inhalt ihres Sektglases auf das T-Shirt des Opfers, fuchtelte dann wild herum – sodass das Glas zerbrach und den Mann am Hals schnitt. „Es war eher Glück und Zufall, dass dem Opfer nichts passiert ist“, hält die Richteranwärterin fest. Die Frau des Opfers riss die Wienerin mit an den Haaren, schlug ihren Kopf dabei auf den Tisch. „Ich bereue es. Es passiert auch nie wieder“, verspricht sie.
Mildes Urteil wegen Jobsuche
Verteidigerin Chiara-Maria Brazda (Kanzlei Machac) betont, dass bereits vor der Verhandlung eine Schadenswiedergutmachung geleistet wurde – 2000 Euro zahlte die 50-Jährige dem Opfer für den Halsschnitt. Deswegen, und weil sie sich gerade in einem Auswahlverfahren für einen neuen Job befindet, fällt die Strafe „außerordentlich mild“ aus: Die drei Monate bedingte Haft wegen unter anderem versuchter schwerer Körperverletzung scheinen nicht im Leumundszeugnis der Wienerin auf. Die Staatsanwaltschaft nimmt sich noch Bedenkzeit – nicht rechtskräftig.
Wenn Gläser zu Waffen werden
Dass Trinkgläser vor Gericht als Waffe geführt werden, kommt gar nicht so selten vor: Erst Ende April wurde ein 41-Jähriger zu neun Monate bedingter Haft verurteilt, weil er einem Linzer Kellner ein Bierglas um die Ohren warf. Der Oberösterreicher musste am Ohr genäht werden. Anfang März stand ein Flachgauer (28) vor den Geschworenen: Vor einem Salzburger In-Lokal versetze er seinem Opfer mit einem abgebrochenen Weinglas eine 15 Zentimeter lange Wunde – 13 Jahre Gefängnis wegen Mordversuchs.
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