EINFLUSS UND REGELN
Deutsche Cannabis-Gesetze: Import nach Österreich
Die deutsche Teillegalisierung von Cannabis wirft ihren Schatten auf Österreich: Die Polizei befürchtet mehr Handel, verschlechternde Verkehrsbedingungen und steigende Schwerpunktkontrollen. Doch welche Strafen und Importregeln gelten nun für Cannabisprodukte? Und wird die Legalisierung in Österreich folgen?
Die jüngste Teillegalisierung hat die Debatte über den Cannabiskonsum in ganz Europa neu entfacht. Seit dem 1. April ist in Deutschland der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch legal. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit mit sich führen. Doch während sich in Deutschland die Gesetze lockern, bleiben die Regelungen in Österreich streng.
Die deutschen Änderungen sorgen jedoch auch hier für Schlagzeilen.So haben sie auch Auswirkungen auf die angrenzenden österreichischen Bundesländer, die verstärkte Polizeikontrollen und möglicherweise einen Anstieg des illegalen Handels befürchten. Angesichts dieser Veränderungen stehen Politiker und Behörden in Österreich vor neuen Herausforderungen, während die Debatte über eine mögliche Legalisierung weiterhin andauert.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich
Währenddessen die Rechtslage in Deutschland eine 180 Grad drehte, unterliegt der Umgang mit Cannabisprodukten in Österreich weiterhin strengen rechtlichen Bestimmungen. Diese werden im Suchtmittelgesetz (SMG) festgehalten. Gemäß dem SMG sind der Erwerb, die Verarbeitung, der Besitz, der Verkauf sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis, Cannabis-Harz, Extrakten und Tinkturen verboten. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Institutionen wie Apotheken oder wissenschaftliche Institute mit entsprechender Berechtigung.
Der Anbau von Cannabis ist demnach automatisch strafbar, insofern er darauf abzielt, das Suchtmittel zu gewinnen. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu erwähnen, dass nicht alle Cannabisprodukte illegal sind. So gilt es beispielsweise zwischen psychoaktiven und nicht-psychoaktiven Cannabinoiden zu unterscheiden.
Die Gesetzgebung verbietet jegliche Cannabinoide, die „high“ machen. Zu diesen zählt beispielsweise THC (Tetrahydrocannabinol)und Hexahydrocannabinol (HHC). Legal wiederum ist beispielsweise CBD (Cannabidiol), da es nicht psychoaktiv ist. Bezüglich CBD gelten jedoch spezifische Vorschriften. CBD in Reinform wird nicht als Suchtgift eingestuft und unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Suchtmittelrechts. Produkte aus bestimmten Hanfsorten können unter bestimmten Bedingungen von den Bestimmungen des Suchtmittelrechts ausgenommen sein, sofern der THC-Gehalt 0,3 Prozent nicht überschreitet und keine missbräuchliche Verwendung möglich ist. Diese Regelungen unterliegen der Bewilligung und Beurteilung des BMASGK (Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz).
Importbestimmungen für THC und CBD
Wer als Österreicher nach Deutschland fährt, um psychoaktive Cannabisprodukte zu konsumierten, kann dies tun. In Bezug auf den Import gilt es jedoch erneut, die Suchtmittelgesetze einzuhalten. Somit ist der Import von THC-haltigen Produkten generell unzulässig. Für den Import von CBD-haltigen Produkten gibt es ebenfalls klare Regelungen:
CBD in Reinsubstanz oder Produkte aus bestimmten Hanfsorten, die unter die Ausnahmeregelungen fallen, können importiert werden. Die Einhaltung des THC-Grenzwerts von 0,3 Prozent gilt es jedoch zu gewährleisten, sodass eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist. Personen oder Unternehmen, die CBD-haltige Produkte importieren möchten, müssen möglicherweise eine entsprechende Genehmigung oder Bewilligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz einholen. Insbesondere für den Großhandel für CBD bieten sich Möglichkeiten, mit deutschen Vertrieben zusammenzuarbeiten, B2B-Beziehungen zu formen und Produkte nach Österreich zu importieren. Es ist jedoch ratsam, sich vor dem Import von Cannabisprodukten, sei es THC-haltig oder CBD-haltig, über die aktuellen rechtlichen Bestimmungen erneut zu informieren.
Wissenswertes über Cannabiskonsums und -handel
Für den Cannabiskonsum und -handel gilt, laut dem österreichischen Suchtmittelgesetz (SMG) und Strafgesetz (StGB) österreichweit folgendes:
- Wer Cannabis für den persönlichen Gebrauch nutzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe mit bis zu 360 Tagessätzen.
- Wer Cannabis besitzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
- Wer Cannabis handelt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Für den Konsum sowie den Besitz können Vorstrafen erneut einen Unterschied bedeuten. Personen, die beispielsweise mit einer geringen Menge Cannabis erwischt werden und keine Vorstrafen wegen Drogendelikten haben, werden in der Regel nur angezeigt. Das Strafverfahren wird dabei potenziell nicht fortgesetzt.
Sonderregelungen gibt es zudem für den Cannabiskonsum beim Führen eines Fahrzeugs. Es ist verboten, ein Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu lenken. Die Straßenverkehrsordnung sieht hierfür Verwaltungsstrafen von 800 bis 3700 Euro vor. Bei einem Unfall unter Einfluss von Cannabis kann die Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate bis zu acht Monaten erfolgen.
Zukunftsaussichten: Legalisierung in Österreich?
Die Frage nach einer Legalisierung von Cannabis in Österreich bleibt weiterhin offen. Bisher fehlt eine politische Mehrheit für eine solche Maßnahme, obwohl die Diskussion darüber anhält: Während Lena Schilling von den Grünen sich für eine Legalisierung von Marihuana ausspricht, ist die ÖVP vehement dagegen. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker warnt vor einer Normalisierung des Cannabiskonsums und betont die Gefahr des Einstiegs in den Drogenmissbrauch. Die NEOS befürworten eine Entkriminalisierung, während die FPÖ das Verbot aufrechterhalten will. Eine Entkriminalisierung oder Legalisierung in Österreich wird aufgrund dieser Bedenken weiterhin eine umfassende Diskussion und eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen erfordern. Bis dahin ist und bleibt der Konsum und Handel von psychoaktiven Cannabinoiden illegal.