Am Landesgericht in Feldkirch musste sich der Bruder eines angeblichen Zahnarztes verantworten. Er wurde wegen falscher Beweisaussage und versuchten schweren Betrugs verurteilt.
Erst vor wenigen Wochen war einer der Brüder des falschen Zahnarztes sowie eine Mitarbeiterin der Praxis unter anderem wegen falscher Beweisaussage schuldig gesprochen worden. Am Dienstag wurde nun ein weiterer Bruder vom Schöffensenat wegen falscher Beweisaussage und versuchten schweren Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und 4800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der bislang Unbescholtene hatte im Zivilprozess vor gut einem Jahr falsch ausgesagt und behauptet, dass nicht sein Bruder der behandelnde Zahnarzt der Hauptklägerin gewesen sei, sondern ein mittlerweile verstorbener Kollege. Gemäß dem damaligen Urteil hatte der 56-Jährige versucht, den Kurpfuscher zu schützen, um eine Abweisung der Schadenersatzklage zu erreichen. Im Falle der Hauptklägerin in Summe mehr als 60.000 Euro.
Weitere Prozesse folgen
Im Prozess am Dienstag bekannte sich der angeklagte Zahntechniker zu den Vorwürfen nicht schuldig. Er sei bis heute immer noch der Annahme, dass sein Bruder einen Abschluss in Zahnmedizin habe. An welcher Universität oder in welchem Land wisse er nicht. „Aber sonst hätte er ja die ganze Familie in die Irre geführt.“
Sicher ist sich der 56-jährige Zahntechniker dahingehend, als dass der „Zahnarztbruder“ nur in Workshops assistiert habe. Das aber bestreiten sowohl die als Zeugin geladene Hauptklägerin als auch zwei weitere ehemalige Patientinnen in der Verhandlung.
Das Urteil gegen den 56-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Im Zivilprozess war der „falsche Zahnarzt“ zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet worden, weil er die Hauptklägerin fehlbehandelt hatte – worauf der Angeklagte in Berufung ging. Der Entscheid des OLG Innsbruck steht allerdings noch aus. Weitere Prozesse werden folgen.
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