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Wer sich unter Betrug vorstellt, dass immer ein Gauner ein unschuldiges Opfer linkt, irrt. Denn das Gesetz macht keinen Unterschied, wer wen hereinlegt. Und so dreht sich ein Prozess in Kärnten allen Ernstes darum, ob ein Drogendealer zu Schaden kam, dem ein Kunde beim Kokskauf Papier statt Bargeld unterjubelte.
Wenn es um ein Drogengeschäft geht, möchte man meinen, dass aus dem Suchtgifthandel ein Prozess wird. Nicht so in Kärnten, wo aus dem Geständnis eines Süchtigen ein ungewöhnliches Verfahren wegen eines Wirtschaftsverbrechens wurde. Aber der Reihe nach.
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