Aus dem Gemeinderat

Von gefüllten Schubladen zu gefüllten Mistkübeln

Tirol
14.06.2024 14:00

Keine Altlasten möchte der neue Innsbrucker Gemeinderat haben, und beschließt, die noch offenen Anträge aus der letzten Periode nicht weiterzubehandeln. Es liegt nun an den Fraktionen, alte Anträge mitzunehmen.

Was war es für ein Ringen um Mehrheiten im letzten Innsbrucker Gemeinderat. Dass gegen Ende hin überhaupt noch irgendetwas positiv abgestimmt werden konnte, muss an einer kurzzeitigen Unaufmerksamkeit des zerstrittenen Gemeinderats gelegen haben. Und dennoch gab es sie, die Initiativen, über die man sich einig werden konnte.

Anträge werden nicht weiterverfolgt
Doch des Rathaus’ Mühlen mahlen manchmal langsam. In sechs Jahren sind in der vergangenen Legislaturperiode 1131 Anträge bis zum Jahr 2024 gestellt worden. Heißt: Ausgearbeitet, recherchiert, diskutiert, verteidigt und schlussendlich abgestimmt, manche sogar positiv. Und dann beginnt erst die richtige Arbeit für die Ämter, die die Anträge abarbeiten müssen. Davon sind, wie berichtet, noch 250 offen. In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, diese prinzipiell nicht mehr weiterzuverfolgen (nur die KPÖ war dagegen). Viel Arbeit also umsonst.

(Bild: Christof Birbaumer, Claus Meinert)

 Es wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, bis zum Juli-Gemeinderat einzelne Anträge zu nominieren, die dann „neu beurteilt“ werden. (Das ist einer Änderung im Stadtrecht zu verdanken, bis zuletzt war es so, dass über die alten Anträge, also ob weiter bearbeiten oder Mistkübel, nur die Zuständigen entschieden haben.) Das heißt, alle Anträge, die das Glück hatten, schnell abgewickelt zu werden, sind durchgegangen, alle Anträge, die in die nächste Periode verschleppt wurden, müssen sich erneut einem (anderen) Gremium stellen, obwohl sie schon einmal positiv abgestimmt wurden.

Neues Gremium muss Anträge noch einmal beschließen
Vor Gericht gilt „Ne bis in idem“, also über eine Rechtssache darf, wenn sich nichts Wesentliches verändert hat, nur einmal entschieden werden. Das ist im Gemeinderat offenbar nicht so, wobei: Die wesentliche Sache, die sich in diesem Fall geändert hat, wäre natürlich der Gemeinderat selbst. Es lässt jedenfalls eine Lücke für bereits positiv abgestimmte Anträge zu, nämlich die der Verschleppung in die nächste Periode.

Gibt es denn gar keinen Zeithorizont?
Ohne jemanden stressen zu wollen, aber wie kann es eigentlich sein, dass Anträge offenbar nicht in einer gewissen Zeit erledigt werden müssen, nicht einmal innerhalb der Legislaturperiode, in der sie eingegangen sind?

Es gilt: Wenn ein Antrag nach einem Jahr (!) noch offen ist, muss der Bürgermeister den Gemeinderat über den Stand der Dinge informieren. Das läuft unter dem Punkt „Mitteilungen“, die einzelnen Anträge sind nicht extra auf der Tagesordnung angeführt. GR Mesut Onay (ALi) kritisiert, dass hier nur Überschriften vorgelesen wurden, nicht aber über den Stand der Dinge, ganz zu Schweigen von einer Begründung, warum der Antrag noch nicht erledigt ist, informiert wurde. Das System an und für sich lässt also genug Spielraum und -zeit, dass es sich Anträge in ihren Schubladen auf längere Zeit gemütlich einrichten können. „Eine gigantische Verschwendung von Zeit, Ressourcen und Wissen“, echauffiert sich GR Tom Mayer (Liste Fritz), „Stellungnahmen und Berichte fehlen teilweise seit zwei Jahren! Es muss sich etwas ändern, die Anträge müssen schneller bearbeitet werden!“ „Was lernen wir daraus? Was ist die Lektion?“, fragt Onay. Die Frage bleibt unbeantwortet.

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