Ein 41-Jähriger war unter Drogeneinfluss im Pfändertunnel in den Gegenverkehr gerast. Am Donnerstag stand er vor Gericht in Feldkirch.
ls Richter Alexander Wehinger in der Verhandlung am Donnerstag das Video der Überwachungskamera abspielt, kämpft der Angeklagte mit den Tränen. Es ist das erste Mal, dass der 41-Jährige eine Aufzeichnung des von ihm im Pfändertunnel verursachten Horror-Unfalls zu Gesicht bekommt. Darauf ist deutlich zu sehen, wie der Beschuldigte am 10. Oktober, mit seinem Pkw im stark befahrenen Tunnel plötzlich auf die Gegenfahrbahn gerät und frontal in das Auto eines deutschen Ehepaars kracht.
Ehepaar hatte Schutzengel dabei
Wie durch ein Wunder überstehen der 79-jährige Fahrer und seine 71-jährige Frau den Aufprall mit etlichen Prellungen. Viel schwerer erwischt es den 41-jährigen Unfallverursacher. Er wird in seinem total demolierten Wagen eingeklemmt und muss von der Feuerwehr mit der Bergeschere aus dem Wrack geschnitten werden.
Im Krankenhaus stellt sich später heraus, dass der Schwerverletzte zum Unfallzeitpunkt unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden hatte. Nach eigenen Angaben bei der Polizei war der 41-Jährige damals auch übermüdet.
Im Prozess ringt der Angeklagte mit den Worten, als er die beiden Zeugen im Verhandlungssaal sieht. „Ich bin sehr froh, dass ich heute hier so sitzen kann und sich die Herrschaften wieder gut erholt haben. Aber ich bin mir auch der Schwere des Vorfalls bewusst und es tut mir das, was passiert ist, sehr, sehr leid.“ Das Rentnerpaar nimmt die Entschuldigung an und gibt sich mit 1000 Euro Schmerzensgeld zufrieden.
Ich bin sehr froh, dass ich heute hier so sitzen kann und sich die Herrschaften wieder gut erholt haben. Aber ich bin mir auch der Schwere des Vorfalls bewusst und es tut mir das, was passiert ist, sehr, sehr leid.
Der Angeklagte
Geldstrafe und Haft auf Bewährung
Weil der Angeklagte geständig und zudem unbescholten ist, fällt das Urteil für ihn recht milde aus. Richter Alexander Wehinger spricht den mittlerweile arbeitslosen 41-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verhängt über ihn fünf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Mahnende Worte des Herrn Rat gibt es zum Schluss: „Was Sie getan haben, ist sehr, sehr fahrlässig und unverantwortlich. Sie haben Glück, dass bei dem Unfall niemand ums Leben gekommen ist.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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