Der Angeklagte hatte seinem vermeintlichen Arbeitskollegen gedroht. Das war ein Irrtum. Nun landete er trotzdem vor dem Richter.
„Seit fünf Jahren wird der Angeklagte in Vorarlberg betreut. Freunde und Nachbarn beschreiben ihn als sympathisch, respektvoll und hilfsbereit“, führt die Anwältin des aus Niger stammenden Beschuldigten ins Treffen. Der 29-Jährige soll im vergangenen Februar einem ehemaligen Arbeitskollegen gedroht haben, ihm den Kopf abzuschneiden. Diese gefährliche Drohung soll er mit einer entsprechenden Geste untermauert haben. Dass es sich bei dem Opfer um den Zwillingsbruder des Arbeitskollegen und somit um den Falschen gehandelt hat, wird erst klar, als dieser Anzeige erstattet.
Außergerichtliche Einigung
Im Prozess räumt der Nigrer zwar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein, gibt aber auch zu Protokoll, vom Arbeitskollegen immer wieder beschimpft und beleidigt worden zu sein. Dass sein verbaler Ausrutscher nicht in Ordnung gewesen ist, gibt der 29-Jährige zu. „Im Gegensatz zum Arbeitskollegen muss ich immer um meine Aufenthaltsbewilligung kämpfen. Und wenn man keine Arbeit hat und keine Wohnung, dann wird man paranoid“, erklärt der mittlerweile als Tellerwäscher auf Zeit Arbeitende.
„Ihnen ist aber schon klar, dass man sowas nicht sagen darf, auch nicht, wenn man wütend ist“, redet Richterin Silke Sandholzer dem Beschuldigten ins Gewissen. Der bejaht und gelobt Besserung. Und so endet für den Mann die Sache außergerichtlich mit der Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro.
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