Der Rechnungshof übt Kritik an den Reformmaßnahmen des Innen- und Justizministeriums zur Cybercrime-Bekämpfung. Das Kontrollorgan stößt sich unter anderem am Recruiting von vorgesehenen Beamten, uneinheitlichen Begriffsdefinitionen und an fehlenden Ressourcen für das Wiener Landeskriminalamt.
Das Innenministerium sieht in der im September 2023 präsentierten Kriminaldienstreform insgesamt mehr als 700 zusätzliche Arbeitsplätze vor, laut Rechnungshof 300 davon speziell für den Kampf gegen Cybercrime. „Das Recruiting für diese Arbeitsplätze war zur Zeit der Follow-up-Überprüfung allerdings noch nicht festgelegt“, heißt es nun vom Rechnungshof. „Wie es diese 300 Arbeitsplätze besetzen will, dazu stellte das Innenministerium keine konkreten Überlegungen an.“
Es fehle ein Plan für die Personalbeschaffung, so der Tenor. Auch die Weiterentwicklung des Cybercrime Competence Centers (C4) im Bundeskriminalamt zu einer eigenen Abteilung sei zur Zeit der Prüfung noch nicht umgesetzt gewesen, wurde kritisiert.
LKA Wien „nicht Teil des Gesamtkonzepts“
Der Rechnungshof hält in seinem jüngsten Bericht zudem fest, dass der Assistenzbereich IT-Beweissicherung des Landeskriminalamts Wien während der Überprüfung nur „eingeschränkte Ressourcen zur Verfügung hatte“. Das hatte bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen zur Folge, dass Akten beziehungsweise zur Auswertung übergebene Endgeräte über Monate nicht bearbeitet wurden, so die Kritik. Das mit Abstand größte Landeskriminalamt Österreichs sei nicht Teil des Gesamtkonzepts, so der Rechnungshof.
Unterschiedliche Begriffsdefinitionen
Zudem würden Innen- und Justizministerium Ziele bei der Bekämpfung der Internetkriminalität nur teilweise umsetzen und diese Zielsetzungen nicht miteinander abgestimmt sein. Weiter für Schwierigkeiten sorgten demnach unterschiedliche Begriffbestimmungen. So verwende nur das Innenministerium die Kategorie „Internetbetrug“, nicht aber das Justizministerium.
„Das erschwert es, auf Basis vergleichbarer Zahlen wirksame Steuerungsmaßnahmen zu ergreifen“, wird betont. Der Rechnungshof wiederholte in diesem Zusammenhang seine Empfehlung, einheitliche Definitionen festzulegen, „um auf dieser Basis vergleichbare Zahlen erheben und darstellen sowie wirksame Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können“.
Ebenfalls empfohlen wurde, den 2023 gestarteten Probebetrieb der „Kompetenzstellen Cybercrime“ bei den Staatsanwaltschaften in den Regelbetrieb überzuleiten sowie die Einrichtung von Cybercrime-Training-Centern zur großflächigen Schulung aller Exekutivbediensteten.
Innenministerium weist Vorwürfe zurück
Seitens des Innenministeriums hat man indes wenig Verständnis für den Bericht. „Die 2023 gestartete Personaloffensive ist mit 2500 Aufnahmen allein in diesem Jahr voll im Laufen. Die Kriminaldienstreform ist bereits mit 1. Juni 2024 in die Phase der Umsetzung gegangen, die neuen Cyber-Crime-Trainingscenter nehmen gerade die Arbeit auf. All diese bereits gesetzten Maßnahmen finden im Bericht des Rechnungshofes keine entsprechende Berücksichtigung“, so der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf.
Die vom Rechnungshof empfohlene Anpassung der Organisation und der Prozesse sei „lediglich eine Weiterentwicklung des seit Jahren von unseren Beamtinnen und Beamten konsequent geführten Kampfes gegen Internetkriminalität“.
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