Gold ausgetauscht

Wienerin bei Vorhang-Deal mit Schrauben abgezockt

Gericht
14.06.2024 18:00

Statt mehrere hunderttausend Euro mit Vorhängen zu verdienen, fand sich eine Wienerin als Opfer einer Rip-Deal-Bande wieder. Ein 22-Jähriger tauschte die vereinbarte Gold-Provision nämlich einfach mit einem Päckchen Schrauben aus. Der junge Franzose steht nun vor Gericht in Wien, die Drahtzieher und die Golddukaten bleiben aber weiter verborgen.

Eine Wiener Vorhangverkäuferin roch im Februar ein Riesengeschäft: Ein Mann bot ihr am Telefon an, Gardinen im Wert von knapp 330.000 Euro an einen kroatischen Abnehmer zu vermitteln. Dafür wurde eine Provision von 95.200 Euro ausgemacht – und das in Gold. Die natürlich im Vorfeld von einem Kollegen des Anrufers kontrolliert werden sollen. Ein 22-Jähriger kam ins Geschäft der Frau, überprüfte die Kiste mit den Dukaten und verabschiedete sich wieder.

Schrauben statt Golddukaten
Als die Vorhangverkäuferin die kleine Kiste mit den Golddukaten selber wieder öffnete, wartete eine böse Überraschung: Statt wertvollem Edelmetall fand sie lediglich Schrauben und Muttern. Der junge Franzose hatte die Kiste ausgetauscht, war mit der Beute längst in seine Heimat geflüchtet. Das war aber nicht sein letzter Besuch in Wien: Wenig später konnte er festgenommen und ausgeliefert werden.

Rip-Deal-Bande auch in der Schweiz gesucht
Von dem Gold fehlt aber jede Spur. Und da kann der 22-Jährige im Wiener Landesgericht auch nicht weiterhelfen. „Ich habe nichts von dem Geld bekommen. Ich hatte keinen Vorteil. Ich hatte Angst, dass er mir weh tut. Ich hab‘ nur Anweisungen bekommen, wann ich was machen soll“, verdeutlicht er vor dem Schöffensenat. Denn er sei lediglich ein kleiner Teil einer französischen Bande, die sich auf internationale Rip-Deals spezialisiert – auch in der Schweiz wird gegen die Gruppe ermittelt. 

Anwalt Lukas Hruby (Kanzlei Arbacher-Stöger) verteidigt den jungen Franzosen im Wiener Landesgericht. (Bild: Martin Jöchl)
Anwalt Lukas Hruby (Kanzlei Arbacher-Stöger) verteidigt den jungen Franzosen im Wiener Landesgericht.

Auch sein Verteidiger Lukas Hruby (Kanzlei Arbacher-Stöger) erklärt: „Er ist das kleinste Rädchen, die unterste Ebene. Der letzte Akt dieses Rip-Deals ist jetzt nicht der komplexeste. Das schaffen auch Personen, wie mein Mandant, der jetzt nicht die hellste Kerze am Kuchen ist.“ Denn der 22-Jährige habe seine Anweisungen nie hinterfragt, kenne nicht einmal den Namen seines Auftragsgebers. Auch über den genauen Wert der Beute habe er keine Kenntnis gehabt. 

Und das glaubt ihm der Schöffensenat. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird der Franzose freigesprochen: „Ob der Angeklagte Wissen über das Netzwerk hatte, ist nicht sicher nachweisbar“, begründet Herr Rat. Übrig bleiben zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate im Gefängnis wegen schweren Diebstahls und Geldwäsche.

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