Zwei Frauen und zwei Männer aus Tschechien waren im November des Vorjahres mit einem Kleinflugzeug auf dem Weg nach Kroatien, kamen jedoch nie an. Ihre Maschine stürzte bei Schlechtwetter am Kasberg ab, alle vier starben. Für das Unglück kann jedoch niemand zur Rechenschaft gezogen werden.
Bei schlechter Sicht, starkem Wind und Schneefall verschwand am 25. November des Vorjahres ein Kleinflugzeug über dem Kasberg plötzlich vom Radar. Eine groß angelegte Suchaktion brachte traurige Gewissheit: Der Pilot und seine drei Passagiere – zwei Frauen und zwei Männer aus Tschechien auf dem Weg nach Kroatien – kamen beim Absturz ums Leben.
Wrackteile weit verstreut
Die Maschine wurde dabei regelrecht zerfetzt, Teile lagen im Umkreis von 600 Metern im verschneiten alpinen Geländen verstreut und wurden nach der Bergung in Wien untersucht.
Pilot hätte nicht fliegen sollen
Jetzt liegt der Staatsanwaltschaft Wels das Ergebnis vor: Der Pilot war weder durch Alkohol noch durch Suchtmittel beeinträchtigt, die Maschine war ordnungsgemäß gewartet und betankt worden. Allerdings hätte er bei der Flugvorbereitung erkennen müssen, dass eine sichere Durchführung des Fluges auf der gewählten Route unter den vorherrschenden Wetterbedingungen nicht zu erwarten sei.
Keine Berechtigung zum Instrumentenflug
Zudem hatte der Pilot keine Berechtigung zum reinen Instrumentenflug, verlor in den Wolken die Kontrolle. Das Flugzeug sank und stürzte ab. Da der Beschuldigte selbst ums Leben kam, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.
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