Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) hat eine Islam-Lehrerin diskriminiert, weil diese das Kopftuch abgelegt hat. Das besagt ein erstinstanzliches Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts, das der APA vorliegt.
Die Frau soll keinen Vertrag als Landeslehrerin erhalten haben, weil sie kein Kopftuch trug, berichten das „profil“ und der „Standard“. Das Gericht sah eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion, die IGGÖ will das Urteil anfechten.
Die Klägerin, die ab 2006 in einem Dienstverhältnis mit der IGGÖ stand, hatte seit dem Kindesalter das Kopftuch getragen. Ungefähr ab 2016 hat sie es laut Unterlagen des Gerichts allerdings sukzessive zunächst im privaten Umfeld und schließlich auch im Unterricht abgelegt.
Das hat laut dem nicht rechtskräftigen Urteil dazu geführt, dass das Ansuchen der Klägerin auf Übernahme als Wiener Landeslehrerin nicht weiter behandelt und auch nicht an die Wiener Bildungsdirektion weitergeleitet wurde.
„Diskriminierung aufgrund der Religion“
„Das Motiv dafür war, dass die Klägerin nach Ansicht der Fachinspektoren das nach der islamischen Glaubenslehre zur Kopfbedeckung bei einer Frau gebotene Kopftuch nicht, nicht ständig oder nicht ausreichend getragen hat“, sah das Gericht „eine – unmittelbare – Diskriminierung aufgrund der Religion“.
Die IGGÖ soll nun für die erlittene persönliche Beeinträchtigung einen Ersatzbetrag von 15.000 Euro an die Klägerin bezahlen.
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