Rentnerin verzweifelt:

„Hilfe, in meiner Wohnung leben 3 Geister-Mieter!“

Wien
16.06.2024 19:00

Mehrere Scheinanmeldungen von unbekannten Personen bringen eine 61-jährige Pensionistin in Wien-Favoriten an den Rand der Verzweiflung. Mittlerweile ist ihr dadurch sogar ein finanzieller Schaden entstanden. Doch wie kann man sich davor schützen?

Seit nun mehr 20 Jahren lebt die Pensionistin Christine G. alleine in einer kleinen Genossenschaftswohnung in Favoriten. Nur gemeinsam mit ihrer Labradorhündin „Bella“. Das dachte sich die 61-Jährige zumindest. Doch der Reihe nach.

Schon seit ein paar Monaten bekommt Frau G. immer wieder Post von fremden Menschen an ihre Adresse in Favoriten zugestellt. Anfangs hat sich die Rentnerin noch nichts dabei gedacht. Das komme schließlich hin und wieder einmal vor, erzählt sie. Erst als die Briefe schließlich mehr werden und darunter auch wichtige Schreiben von Behörden sind, wird sie etwas stutzig. 

Wohnbeihilfe abgelehnt, weil sie nicht alleine wohnt
Im März 2024 sucht die Mindestpensionistin dann bei der MA50 um Wohnbeihilfe an. Doch ihr Antrag wird abgelehnt. Die Begründung? Sie wohnt nicht alleine. Frau G. fällt aus allen Wolken. „Der Magistratsbeamte sagte mir, dass in meiner Wohnung noch drei andere Menschen leben. Das war ein richtiger Schock. Anfangs dachte ich, dass es sich dabei um einen Scherz handelt“, so G. verzweifelt. Ohne ihr Wissen hatten sich also drei wildfremde Personen in der 48 Quadratmeter großen Wohnung angemeldet.

Frau G. kontaktierte sofort die Polizei, doch die konnte ihr nicht weiterhelfen und hat sie an das zuständige Magistratischen Bezirksamt für den 10. Bezirk verwiesen. Beim Meldeservice teilt man ihr lapidar mit, dass man aus Datenschutzgründen keine Angaben zu den Mietern in ihrer Wohnung machen kann. Da Frau G. angibt, dass sie keine Meldezettel für andere Personen unterschrieben habe, leitet die Behörde daraufhin ein amtliches Abmeldeverfahren gegen weitere Mitbewohner ein. Mit dem Hinweis, dass es mehrere Monate dauern kann. Zum laufenden Verfahren dürfen zudem keine inhaltlichen Auskünfte erteilt werden.

Nachricht: „Ich war bei Ihnen angemeldet“
Besonders dreist: Kurze Zeit später findet Frau G. einen Zettel in ihrem Postkasten. Einer der unbekannten Mitbewohner bittet sie, mit ihr in Kontakt zu treten. Es gehe um Arzneimittel, die an die Adresse von Frau G. zugestellt werden sollen. Nachsatz: „Ich war bei Ihnen angemeldet.“

Einer der unbekannten Mitbewohner schrieb Frau G. und bat um Kontaktaufnahme. (Bild: zVg,Krone KREATIV)
Einer der unbekannten Mitbewohner schrieb Frau G. und bat um Kontaktaufnahme.

Auf „Krone“-Anfrage heißt es dazu jetzt von der zuständigen Magistratsabteilung MA62: „Die Abmeldeverfahren sind abgeschlossen. Die jeweiligen Personen sind wieder abgemeldet. Frau G. kann also beruhigt sein.“ Auch die Wohnbeihilfe wurde ihr mittlerweile gewährt.

Wie kann man sich als Mieter schützen? Wir haben dazu bei der Mietervereinigung Wien nachgefragt. Die Vorgehensweise von Frau G. sei genau richtig gewesen, so die Interessensvertretung für Mieterschutz. Bekommt man Briefe bzw. Behördenschreiben mit fremden Namen an die eigene Adresse zugestellt, soll man den Empfänger durchstreichen und mit „Unbekannt“ vermerken. Derartige Fälle würden allerdings immer wieder vorkommen und sie würden sich auch häufen. Im Fall von Frau G. ist davon auszugehen, dass ihre Unterschrift gefälscht wurde. 

Scheinanmeldungen sind kein Kavaliersdelikt
Eine Anmeldung eines Wohnsitzes ohne faktische (tatsächliche) Unterkunftnahme ist jedenfalls strafbar und kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich dabei um Verwaltungsübertretung. Diese ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall sogar mit bis zu 2180 Euro, zu bestrafen.

Doch wie kann man herausfinden, wer an meiner Adresse gemeldet ist? Wohnungseigentümer können eine Auskunft über die Namen aller in ihrer Wohnung angemeldeten Personen beantragen. Als Mieter kann man sich an die Hausverwaltung wenden. Diese kann eine Auskunft über die Namen und Adressen aller in dem Haus (auf einer Stiege oder in einer Wohnung) angemeldeten Personen beantragen.

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