Renaturierungsgesetz

Gewessler stimmte trotz Nehammers Drohungen dafür

Politik
17.06.2024 10:31

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat sich trotz Drohungen von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nicht davon abbringen lassen, für die EU-Renaturierung zu stimmen …

„Es gibt die in diesem Brief angesprochene Bevollmächtigung weder im österreichischen Recht, noch im europäischen Recht. Ich werde daher vorgehen, wie vorgesehen“, gab sich Gewessler im Vorfeld kämpferisch.

Das EU-Renaturierungsgesetz wurde letztlich mit einer knappen Mehrheit im Rat der EU-Staaten angenommen. Das gab der belgische Ratsvorsitz bekannt. Möglich wurde dies ausgerechnet durch die Zustimmung von Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), die damit allerdings gegen den Willen ihres Koalitionspartners ÖVP handelte. Nachdem das EU-Parlament bereits für die Verordnung gestimmt hatte, kann das Renaturierungsgesetz nun in Kraft treten.

„Sieg für die Natur“
„Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Natur“, zeigte sich Gewessler in einer ersten schriftlichen Reaktion nach der Abstimmung erfreut. „Heute senden wir aus Luxemburg (wo der EU-Umweltrat stattfinden; Anm.) ein Signal – so dürfen wir nicht weitermachen. Unsere Natur hat sich unseren Schutz verdient.“

Edtstadler warnte vor diesem Schritt
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte zuvor mit scharfen Worten aufhorchen lassen. Die Ministerin für Klimaschutz „begeht vorsätzlich einen Verfassungs- und Gesetzesbruch“, meinte Edtstadler bereits am Sonntag. Unabhängig von der Sache gehe es darum, „dass Recht Recht bleiben muss. Die Ideologie darf niemals über dem Recht stehen“, warnte Edtstadler weiter. „Sich über die Verfassung und über Gesetze zu stellen, ist eine neue Dimension. Das muss und wird rechtliche Konsequenzen haben.“

Einschüchtern ließ sich die Grünen-Politikerin davon nicht. Sie sehe einer „allfälligen“ Klage gelassen entgegen, erklärte sie vor dem Ratstreffen in Luxemburg gegenüber Medienvertretern.

Nehammer geht von Rechtswidrigkeit aus
Karl Nehammer (ÖVP) hatte den belgischen EU-Ratsvorsitz zuvor darüber informiert, dass eine Zustimmung der grünen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zur EU-Renaturierung rechtswidrig wäre. Es müsse bei der bereits angekündigten Stimmenthaltung Österreichs bleiben, andernfalls werde man eine Nichtigkeitsklage beim EuGH einbringen.

Worum geht es?

  • Ziel des EU-Renaturierungsgesetzes ist „die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten“. Darunter fallen etwa die Aufforstung von Wäldern und das Wiedervernässen von Gebieten wie ausgetrockneten Mooren.
  • Alle Mitgliedstaaten müssen nationale Pläne erstellen, wie sie die Ziele erreichen.
  • So sollen beispielsweise bis 2050 alle Ökosysteme, die in schlechtem Zustand sind, wiederhergestellt werden.

Das Bundeskanzleramt verwies am Montag darauf, dass eine „aufrechte negative Stellungnahme der Bundesländer vorliegt und das notwendige Einvernehmen zwischen den betroffenen Bundesministerien fehlt“. Daher sei wie in anderen Staaten auch „die Voraussetzungen für eine Zustimmung zum vorliegenden Entwurf nicht gegeben“.

Das Einbringen einer derartigen Nichtigkeitsklage müsste laut Bundeskanzleramt durch das zuständige Regierungsmitglied, in diesem Fall wohl Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), erfolgen. Ein Ministerratsbeschluss und damit die Zustimmung der Grünen wäre nicht notwendig.

Belgien ortet „innerösterreichische Kontroverse“
Der belgische EU-Ratsvorsitz sah die Angelegenheit jedoch etwas anders. „Auf unserer Seite wird vom anwesenden Minister im Raum abgestimmt, so läuft das ab“, sagte der zuständige belgische Minister Alain Maron (Belgien, Grüne) am Montag vor dem Treffen in Luxemburg. „Für den Rest ist das eine innerösterreichische Kontroverse, die mich nichts angeht.“ Man habe dies überprüfen lassen und es sei legal, am Montag eine Abstimmung zum Renaturierungsgesetz abzuhalten.

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