Bub (13) als Opfer

Anklage gegen Schauspieler: Prozesstermin steht

Gericht
18.06.2024 14:53

Ein erfolgreicher Kinderdarsteller (13) wurde in Wien Opfer eines Missbrauchsversuchs. Der angeklagte Mime aus Kärnten muss sich am 12. Juli in Wien vor einem Schöffengericht verantworten. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. Seinen Rollengebern verschwieg der Mann die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Bis es nun doch durchsickerte.

Eigentlich wollte er im Juli bei einer Sommerproduktion eine der Hauptrollen besetzen. Doch daraus wird nichts. Statt auf der Bühne wird der Schauspieler aus Kärnten im Gerichtssaal Platz nehmen. Wie die „Krone“ erfahren hat, steht der Prozesstermin nun fest: Verhandelt wird im Wiener Landesgericht am 12. Juli vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Stefan Huber. 

Strafdrohung bis zu fünf Jahre Haft
Verantworten muss sich der bislang unbescholtene Mime wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Versuchs der Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen, im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Der Kärntner, der seit einigen Jahren vorrangig in Wien und Niederösterreich auf der Bühne steht, soll als Statist bei einer Produktion in einem großen Wiener Bühnenhaus Kontakte zu Mitgliedern des dortigen Kinderchors angebahnt haben. Via Instagram schrieb er drei Chorbuben an, wollte sich laut Anklage deren Vertrauen erschleichen – zwei von ihnen brachen den Kontakt ab.

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Bist du feig? Wirkt aber so.

Der Angeklagte im Chat zu dem 13-Jährigen

Einen 13-jährigen sehr erfolgreichen Kinderdarsteller versuchte der Angeklagte hartnäckig und manipulierend – das dokumentieren seitenlange Chats – dazu zu überreden, eine Videotelefonie mit ihm zu starten und mit ihm gemeinsam vor der Kamera zu onanieren. „Mit der Absicht, diese Handlung aufzunehmen bzw. zumindest mit Screenshots zu sichern“, so die StA in der Anklageschrift. Weil sich der Bub weigerte, bezeichnete ihn der Angeklagte mehrfach als „feig“.

Rechtsanwalt Philipp Wolm hat die Opfervertretung übernommen. (Bild: zVg)
Rechtsanwalt Philipp Wolm hat die Opfervertretung übernommen.

Aus Justizkreisen wurde nun bekannt, dass Rechtsanwalt Philipp Wolm (www.kw-anwaelte.com) die Vertretung des jungen Opfers übernommen hat. Der Bub, der sich zum Glück seiner Mutter anvertraut hatte, wird im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeuge aussagen.

Laut Staatsanwaltschaft zeigte sich der Mann in seinen bisherigen Einvernahmen tatsachengeständig. Sein Alkoholproblem sei Ursache für den Vorfall, über den er jetzt selbst schockiert sei.

Angeklagter verlor Sommerengagement
Nicht schockiert genug aber, um seine Arbeitgeber über die Anklage zu informieren. Obwohl die Ermittlungen bereits öffentlich waren, spielte er weiter an der Seite bekannter Persönlichkeiten in Stücken mit. Auch sein Sommerengagement platzte letztlich nur, weil die Intendantin nach Anklageerhebung einen Wink bekommen hatte. „Er ließ sich absolut nichts anmerken“, sagt sie. In letzter Sekunde wurde eine Neubesetzung für die Rolle, die der der unter Missbrauchsverdacht stehende Schauspieler gespielt hätte, gefunden.

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