Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen neun Personen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus einer schriftlichen Anfragebeantwortung von Justizministerin Alma Zadic hervor, die der „Krone“ vorliegt.
NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper hatte von der Grünen-Politikerin unter anderem wissen wollen, ob in der Causa rund um die möglichen Eingriffe in die Geschäftsverteilung bereits Schritte seitens der Staatsanwaltschaft gesetzt wurden. Dies wurde nun bejaht. Der Vorwurf lautet auf Missbrauch der Amtsgewalt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Hintergrund war ein „Krone“-Bericht von Anfang März, der einen Manipulationsverdacht zum Inhalt hatte. Demnach könnten ein ehemaliger Präsident sowie ein Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes bei der Zuweisung von neuen Fällen an Richter ihre Finger im Spiel gehabt haben.
Die sogenannte Geschäftsverteilung ist für ein Gericht von zentraler Bedeutung, weil damit im Vorhinein festgelegt wird, welcher Richter in Zukunft welchen Akt zur Entscheidung erhalten wird. Niemand soll Einfluss auf die Auswahl der Richter nehmen können. Das ist in einem Rechtsstaat die zentrale Säule für eine unabhängige Justiz.
Eingriffe streng verboten
Auch am Bundesverwaltungsgericht müssen neue Fälle von der Kanzlei unverzüglich in der Reihenfolge ihres zeitlichen Einlangens („Zuteilungsrad“) erfasst und über ein elektronisches Aktenverteilungssystem den zuständigen Richtern zugewiesen werden. Kein Präsident, kein Vizepräsident, keine Ministerin darf in dieses System eingreifen.
2022 und 2023 sollen am Bundesverwaltungsgericht neue Fälle nicht sofort von der Kanzlei den zuständigen Richtern zugewiesen, sondern von der Kanzlei per E-Mail an das „Büro Präsident“ übermittelt worden sein. Ein neuer Fall soll vom „Büro Präsident“ dann an die persönliche E-Mail-Adresse eines Vizepräsidenten weitergegangen sein.
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