Experte klärt auf

Ärger über viele Baustellen: Was ist erlaubt?

Steiermark
19.06.2024 05:59

Auf den steirischen Straßen wird aktuell an allen Ecken und Enden gebaggert und gebaut. Was es dabei zu beachten gilt.

Die Fahrt in die Arbeit mutiert für viele Steirer zu einem regelrechten Baustellen-Slalom. Nicht selten wird dabei die Geduld teils massiv auf die Probe gestellt – etwa am Grazer Joanneumring, wo es immer wieder zur Verengung auf eine Fahrspur kommt. Wann aber dürfen Fahrspuren oder ganze Straßen gesperrt oder von Baumaschinen blockiert werden? Dürfen Baufirmen dies nach Lust und Laune tun? Natürlich nicht.

Es braucht eine Bewilligung
Wird nämlich durch Arbeiten auf oder neben einer Straße der Verkehr beeinträchtigt, ist dafür eine Bewilligung gemäß Paragraf 90 der Straßenverkehrsordnung (StVO) notwendig. „Dafür muss die ausführende Firma ein dementsprechendes Ansuchen an die Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat oder die zuständige Gemeinde stellen“, erklärt Robert Rast, Leiter des Referats für Straßeninfrastruktur in der Abteilung 16 der Landesregierung.

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Entscheidend ist immer, welche Auflagen die ausführende Baufirma in der Bewilligung hat. Im Regelfall sollte aber immer eine Fahrspur offen sein.

Robert Rast, Leiter Referat Straßeninfrastruktur A 16

Unter Einbeziehung eines Sachverständigen der Behörde wird dann die Verkehrsführung beurteilt, „reicht etwa eine halbseitige Sperre aus oder muss die Straße komplett gesperrt werden“. „Außerdem wird bewertet, was zumutbar ist? Gibt es Ausweichmöglichkeiten? Wie stark ist der Straßenabschnitt frequentiert und so weiter“, führt Rast aus. Laut dem Experten muss im Regelfall jedenfalls eine Fahrspur offen bleiben, eine etwa fünfminütige Wartezeit sei aber zumutbar. „Unterm Strich ist es aber immer eine Einzelfallbeurteilung.“

Übrigens, nur zur Einordnung: Allein in Graz gibt es aktuell 485 Baustellen.

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