Es geht Schlag auf Schlag in der Causa um Österreichs bekanntesten Bankrotteur: Andreas Grabenweger, René Benkos Masseverwalter von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei CHG, geht nun gerichtlich gegen Ingeborg Benko vor, die mit dem gescheiterten Immobilienunternehmer mehrere Stiftungen gegründet hat. Die Hintergründe.
Schauplatz der gerichtlichen Auseinandersetzung ist, wie in der Vorwoche von „Krone“ und „News“ berichtet, das Landesgericht Innsbruck. Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger hat mit Unterstützung seiner Partner von CHG eine umfassende Klage einbringen lassen. Nun äußern sich die Kläger erstmals dazu.
„Vertrauen in den Rechtsstaat steht auf dem Spiel“
Dietmar Czernich hält die Vorgehensweise von Benko für bedenklich: „Das Vertrauen in den Rechtsstaat steht auf dem Spiel. Vermögensverschleierung durch Gründung von Privatstiftungen bei gleichzeitigen hohen Schulden ist nicht in Einklang zu bringen.“
Wurde die Mutter bloß vorgeschoben?
Die Jäger des vorerst verlorenen Benko-Schatzes hegen den konkreten Verdacht, dass der 47-jährige Tiroler, der seit Konkurseröffnung offiziell von 3700 Euro im Monat leben will, Vermögenswerte in seine Stiftungen in Österreich und Liechtenstein transferiert haben könnte. Sowohl bei der Laura Privatstiftung in Innsbruck als auch bei der INGBE Stiftung in Vaduz scheint Benkos 74-jährige Mutter Ingeborg als Mitstifterin und – im Gegensatz zu ihrem Sohn – Begünstigte auf. Ingeborg Benko, eine pensionierte Kindergärtnerin, wird als Stroh-Frau für ihren Sohn René eingestuft.
Als solche geriet sie jetzt ins Visier der Innsbrucker Anwälte, wie Daniel Tamerl, Experte für Gesellschaftsrecht, erläutert: „Die Klage richtet sich gegen die Mutter von René Benko. Wir wollen im Verfahren beweisen, dass diese als Erststifterin bloß vorgeschoben wurde.“ Für die Rechtsexperten ist nicht nachvollziehbar, wie die Mutter als Stifterin in der Lage gewesen sein sollte, derartige Summen zur Verfügung zu haben und transferieren zu können.
Mögliche Vermögensverschleierung
In der Klage, die auch einen Antrag auf Einstweilige Verfügung beinhaltet, geht es darum, dass Ingeborg Benko gerichtlich untersagt wird, weiterhin ihre Rechte als Stifterin auszuüben. Benkos Masseverwalter will im Sinne der vielen Gläubiger die Stiftungen knacken und Zugriff auf die Vermögenswerte erhalten. Andreas Grabenweger erklärt dazu: „Das Verfahren wird zeigen, inwieweit das Rechtsinstitut der Privatstiftung auch künftig zur Vermögensverschleierung verwendet werden kann.“
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