"Wie ein Kugellager"

Zu viel Streusalz: Frau stürzte, klagte und bekam Recht

Österreich
28.11.2012 09:22
Dass es bei der Salzstreuung im Winter ein "gesundes Mittelmaß" braucht, zeigte ein langwieriger Zivilprozess am Landesgericht Innsbruck: Im Jänner 2009 verletzte sich in Ehrwald eine Frau bei einem Sturz auf vereister Straße schwer. Zum Zeitpunkt des Unfalls war aber nicht zu wenig, sondern zu viel Salz gestreut.

Das Unglück ereignete sich am 24. Jänner 2009 gegen 16 Uhr. Eine Außerfernerin war auf einer asphaltierten Straße in Richtung Friedhof unterwegs. Plötzlich stürzte sie und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Auch Folgeschäden waren zu erwarten. Ein Augenzeuge, der der am Boden liegenden Frau helfen wollte, rutschte ebenfalls aus, blieb aber zum Glück unverletzt.

Die Außerfernerin klagte, vertreten durch den Imster Anwalt Christian Schöffthaler, auf dem Zivilgerichtsweg den von der Gemeinde Ehrwald beauftragten privaten Winterdienst auf Schmerzensgeld und auf eine Haftung für Spätfolgen. In der Anklage war zuerst allerdings von zu geringer Salzstreuung die Rede.

"Ähnlich wie ein Kugellager auf trockener Fahrbahn"
Aufgrund eines Gutachtens, wonach nicht zu wenig Salz auf der Straße lag, sprach der Richter den Winterdienst von jeder Schuld frei. "Mir ist plötzlich die Idee für ein zweites Gutachten gekommen. Ich fragte mich nämlich, ob am Unglückstag nicht zu viel Salz gestreut wurde", erklärte Schöffthaler.

Und siehe da: In einem zweiten Gutachten hieß es, dass am Tag des Unfalls zu viel Streusalz auf der Straße lag, nämlich ca. 80 bis 90 Gramm pro Quadratmeter statt 40 Gramm, die eigentlich genügt hätten. "Da das auftauende Streumittel Salz eine körnige Struktur mit schwankender Korngröße hat, wurde im vorliegenden Fall die Rutschwirkung der Eisglätte bis zum Wirkbeginn des Salzes noch verstärkt. In diesem Fall führte das Streusalz durch seine körnige Struktur zu einer Wirkung ähnlich wie ein Kugellager auf trockener Fahrbahn", heißt es im Gutachten. Die Außerfernerin bekam schließlich doch noch Recht.

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