Mit 1,9 Promille Alkohol im Blut raste eine einheimische Autofahrerin (32) Mitte Februar der Polizei davon, lieferte sich dabei mit den Beamten eine waghalsige Verfolgungsjagd im Flachgau. Vor Gericht legte sie ein Geständnis ab. Wegen ihrer Vorstrafen muss sie auch vier Monate absitzen.
Mehrfachen Widerstand gegen die Staatsgewalt, mehrfache Gefährdung der körperlichen Sicherheit von etlichen Autofahrern und versuchte Nötigung: Diese Vorwürfe äußerte der Staatsanwalt am Mittwoch beim Prozess im Salzburger Landesgericht und unterstrich dabei die „rücksichtslose Fahrweise“ der Frau an jenem 15. Februar 2024.
Nach einem Gasthof-Besuch in Eugendorf stieg die Frau betrunken in ein Auto. Als Polizisten sie kontrollieren wollten, brauste sie mit Tempo 140 in Richtung Henndorf davon: Immer wieder geriet sie laut Strafantrag auf die Gegenfahrbahn, mehrmals kam es beinahe zu Unfällen. Später ging die Verfolgungsjagd auf der Westautobahn (A1) in Richtung Salzburg in Schlangenlinien weiter. Nach gefährlichen Situationen beim Lieferinger Tunnel endete die Wahnsinnsfahrt beim Grenzübergang Walserberg: Dort hatte die deutsche Exekutive einen „StopStick“ – auch „Reifenkiller“ oder Nagelsperre genannt – angewandt, und so die Lenkerin gestoppt.
Angeklagte hatte Alkohol-Rückfall
„Es war eine Panikreaktion. Meine Mandantin hat an jenem Tag ihr Hirn ausgeschaltet, da hat dann eins zum anderen geführt“, erklärte Verfahrenshelfer Peter Macheiner (Kanzlei Jelinek) und kündigte ein Geständnis der Angeklagten an. Die arbeitslose Einheimische mit neun Eintragungen im Vorstrafenregister sprach dabei auch von einem „Rückfall“, den sie an dem Tag hatte. „Da hätte es Schwerverletzte oder Tote geben können, ist Ihnen das bewusst?“, fragte die Richterin. Die Frau bejahte und äußerte abschließend ein „tut mir sehr leid“.
Wegen der teils einschlägigen Vorstrafen war die Frau im Rückfall: Deshalb soll sie jetzt 4 von 22 Monaten unbedingt ins Gefängnis, die restliche Strafe wurde bedingt ausgesprochen. „Meiner Meinung nach ist das im Blick auf ihr Vorstrafenleben eine milde Strafe. Sie haben ihr Leben selbst in der Hand“, sprach die Richterin der Angeklagten ins Gewissen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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