In mindestens 100 Fällen suchen Betroffene von (drohenden) Zwangsverheiratungen Schutz. Wie viele Menschen tatsächlich zwangsverheiratet werden, ist nicht bekannt. Die meisten betreffen Kinder – und die Dunkelziffer schätzt man sogar deutlich höher. Bei NEOS-Jugendsprecher Yannick Shetty schrillen die Alarmglocken. Er pocht auf die Umsetzung mehrfach von Justizministerin Alma Zadić angekündigter Reformen.
Es sind Zahlen, die schockieren: In mindestens 100 Fällen suchen Betroffene von (drohenden) Zwangsverheiratungen Schutz. Die Dunkelziffer dürfte laut den Experten der Caritas und der NGO „Orient Express“ noch höher liegen. „Diese Praxis stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar und betrifft oft Kinder. Am häufigsten junge Frauen unter 16 Jahren. Und das, obwohl die Eheschließung in Österreich offiziell erst ab 16 Jahren erlaubt ist“, wissen Experten.
Kritik an schlechter Datenlage
„Die Datenlage zu Kinderehen in Österreich ist sehr schlecht“, sagt Yannick Shetty, Jugendsprecher der NEOS. „Deshalb fordern wir die Justizministerin auf, endlich eine umfassende Statistik zu erstellen und die Zahl der geschlossenen Kinderehen offenzulegen. Kinderehen haben in Österreich keinen Platz. Kinderrechte müssen immer an erster Stelle stehen. Und dafür brauchen wir als ersten Schritt eine bessere Datenlage“, ergänzt er – und ist mit seiner Meinung nicht alleine. Ähnlich sieht das nämlich auch Maryam Alemi, von der Rechtsberatung der Caritas der Erzdiözese Wien, die das entsprechende Forschungsprojekt FORMA (Forced Marriage, 2023/24) leitet. „Am Anfang unserer Arbeit war schnell klar, dass zum Thema Zwangsverheiratungen in Österreich wenig Datenmaterial vorhanden ist. Jene Daten, auf die wir zurückgreifen konnten – etwa aus der Kriminalstatistik, aus Akten und Gerichtsentscheidungen, waren zudem häufig auf Teilbereiche beschränkt, was die Aussagekraft und die Ableitung von zielgerichteten Maßnahmen erschwerten“, erklärt die Expertin.
Ein weiteres Problem: Der österreichische Gesetzgeber erlaube derzeit Eheschließungen ab 16 Jahren unter bestimmten Bedingungen. Diese Regelung werde von UNICEF als Kinderehe definiert und widerspreche damit den internationalen Standards zum Schutz von Minderjährigen. Deutschland hat bereits 2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verabschiedet, das Eheschließungen erst ab 18 Jahren erlaubt und ohne Ausnahmeregelungen gilt.
Es kann nicht sein, dass wir seit Jahren auf dieses Problem hinweisen, aber 2024 junge Frauen weiterhin gegen ihren Willen in Ehen mit erwachsenen Männern gezwungen werden. Die Regierung muss hier handeln.
Yannick Shetty
Auch in Österreich wurde mehrmals eine Kindschaftsrechtsreform mit anschließender Ehe- und Partnerschaftsrechtsreform angekündigt. Kurz vor dem Ende der Regierungsperiode und inmitten der Regierungskrise lassen konkrete Maßnahmen aber weiterhin auf sich warten. „Man sollte meinen, dass ein Verbot von Kinderehen im Handumdrehen beschlossen ist. Aber selbst das bringt diese Bundesregierung seit Jahren nicht zustande. Und jetzt haben ÖVP und Grüne das Arbeiten endgültig eingestellt, ihr Streit geht also auf Kosten von Kindern, das ist unerträglich. Hickhack in der Regierung hin oder her – der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss Vorrang haben“, betont Shetty. Er brachte nun auch – wieder einmal - eine parlamentarische Anfrage dazu an Justizministerin Alma Zadić ein. Nicht die erste, womöglich ob dem nahenden Ende der Regierungsperiode sehr wahrscheinlich aber die letzte Anfrage des NEOS-Mandatars zu dem Thema.
Die Prüfung der Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre sei laut Shetty etwa im türkis-grünen Regierungsprogramm verankert gewesen und noch im Dezember 2020 im Rahmen einer Anfragebeantwortung Justizministerin Zadić bestätigt worden. Während einer parlamentarischen Fragestunde im Februar 2022 konnte die grüne Justizministerin keinen definitiven zeitlichen Rahmen für das Verbot von Kinderehen nennen – vielmehr soll die Ehe- und Partnerschaftsrechtsreform erst nach Abschluss der Kindschaftsrechtsreform in Angriff genommen werden. Diese sei für das erste Quartal im Jahr 2022 geplant gewesen – fehlt aber noch immer. Jahr für Jahr hakte Shetty weiter nach. Jahr für Jahr vertröstete die Regierung. Im August des Jahres 2023 hieß es aus dem Justizministerium, dass sich die Kindschaftsrechtsreform „bereits in politischer Abstimmung befinde“. Einer von vielen politischen Abstimmungsprozessen zwischen Schwarz und Grün, die viel länger als geplant gedauert haben.
Shetty fragt nach „Vorbereitungshandlungen“
„Wenn eine oder beide Reformen nicht mehr umgesetzt werden können - welche Schritte unternehmen Sie und Ihr Ressort, um die Vorbereitungshandlungen, die für die Reformen passiert sind, in die nächste Regierungsperiode zu tragen?“, will der Pinke jetzt zusätzlich wissen. Zwei Monate bleiben der Ministerin, um darauf zu antworten.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.