Ingeborg Benko, Mutter des Tiroler Investors René darf ihre Stifterrechte nicht mehr wie bisher ausüben. Das entschied das Landesgericht Innsbruck am Mittwoch. Ingeborg Benko hatte zwei Privatstiftungen gegründet.
Man gehe von aus, dass die Mutter bei den beiden Privatstiftungen nur „vorgeschoben“ worden sei, der einstige mehrfache Milliardär René Benko hingegen in Wahrheit der „wirtschaftliche Stifter“ gewesen sei, der stets die Kontrolle behalten und über einen sogenannten – zulässigen, wie betont wurde – „Änderungsvorbehalt“ im Hintergrund immer das Sagen gehabt habe.
Aufgrund der nunmehrigen Entscheidung dürfe Benkos Mutter jedenfalls keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen, erklärte Rechtsanwalt Daniel Tamerl von der Innsbrucker Kanzlei CHG, der auch Masseverwalter Andreas Grabenweger angehört und die die Zivilklage in seiner Vertretung eingebracht hatte, am Mittwoch vor Journalisten in Innsbruck.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass Ingeborg Benko keine Änderungen an den Stiftungserklärungen beziehungsweise den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen darf, sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“ tue. Betroffen seien die Laura Privatstiftung in Innsbruck und die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz, sagte Rechtsanwalt Daniel Tamerl von der Innsbrucker Kanzlei CHG.
Villen und Gold in Stiftungen
Allein in der Laura, benannt nach Benkos Tochter, sollen Vermögenswerte im dreistelligen Millionenbereich geparkt sein, in der Ingbe-Stiftung sechs Villen am Gardasee und Gold mit hohem Wert. Der Zweck der Stiftungen soll die Versorgung der Angehörigen sein. René Benko taucht selbst offiziell nicht als Begünstigter auf, über den Umweg seiner Mutter ist er es laut den Anwälten aber wohl.
Kein direkter Zugriff für Masseverwalter
„Unsere Behauptung lautet, dass Benko weisungsbefugt gegenüber seiner Mutter ist. Seine Mutter muss das aufgrund einer internen Vereinbarung machen. Da braucht es gar keine schriftliche Vereinbarung, das kann mündlich gemacht worden sein. Für uns ist aber das Weisungsrecht auf den Masseverwalter übergegangen“, führte Kanzleigründer Dietmar Czernich aus. Letzteres ist noch nicht rechtskräftig entschieden.
Die einstweilige Verfügung für die Mutter gilt ab sofort. Die Stifterrechte kommen damit nicht automatisch dem Insolvenzverwalter zu, er hat keinen direkten Zugriff. Dazu gibt es erst ein Verfahren, das „wahrscheinlich drei oder vier Jahre“ dauern werde, sagte Masseverwalter Andreas Grabenweger.
Wo ist Benkos Vermögen?
„Wo ist Benkos Vermögen?“, stellte indes der Masseverwalter selbst die Frage und gab sich die Antwort: „Die Wahrheit ist, niemand weiß es.“ Es sei „durchaus möglich, dass er über kein Barvermögen verfügt.“ Möglich sei auch, dass vielleicht „etwas auf Off-Shore-Konten liegt.“ Das „Prinzip Benko“ sei aber offenbar stets gewesen: „Er hat es sich gut gehen lassen allein als wirtschaftlicher Eigentümer.“ So habe ihm selbst „weder die bekannte Villa noch der Privatjet je gehört“, sondern immer stand dahinter eine Stiftung oder Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer, sagte Grabenweger. Das Konkursverfahren und die Suche nach Benkos Vermögen sei nicht zuletzt deshalb „sehr komplex und zeitraubend“, auch wenn die Seite des Investors an sich „gut“ kooperiere.
Da viele Menschen fragen würden, warum Benko als „Konkursant“ im Prinzip dasselbe Leben „in Saus und Braus“ wie vorher leben könne, könne man folgendes zur Antwort geben, so Rechtsanwalt Czernich: Dies hänge eben damit zusammen, dass das „Vermögen, das er für seine persönliche Lebensführung benötigt, im Wesentlichen in Privatstiftungen geparkt ist.“
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tirolers war Ende April eröffnet worden. 30 Gläubiger forderten rund zwei Milliarden Euro, davon wurden vorerst aber nur 47,3 Millionen anerkannt.
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