Am 8. September 2022 wurde auf dem Güterbahnhof Wolfurt (Vorarlberg) ein ÖBB-Mitarbeiter bei einem tragischen Unfall schwer verletzt – der Mann verlor dabei ein Bein komplett, das zweite musste teil amputiert werden. Der Lokführer bestreitet, damals grob fahrlässig gehandelt zu haben.
War es ein Missverständnis zwischen Lokführer und Verschubleiter, das am 8. September 2022 am Güterbahnhof Wolfurt zu dem folgenschweren Unfall führte? Diese Frage gilt es derzeit im Prozess am Landesgericht Feldkirch zu klären.
Laut Anklageschrift soll der 37-jährige Lokführer damals bei Verschubarbeiten auf ein Signal falsch reagiert haben und zu schnell gefahren sein. Der damals 27-jährige Verschubleiter wurde daraufhin von einem Waggon erfasst und schwer verletzt. Besonders tragisch: Infolge des Arbeitsunfalls musste dem Opfer das linke Bein komplett abgetrennt werden, das rechte Bein musste teil amputiert werden.
Der Unterschied zwischen „Aufdrücken“ und „Abstoßen“
Zum Prozessauftakt am Mittwoch bekannte sich der unbescholtene Lokführer zu den Vorwürfen nicht schuldig. Er habe vom späteren Opfer das Signal „Aufdrücken“ erhalten und daher einen Waggon abgestoßen. Außerdem sei er davon ausgegangen, dass sich der Verschubleiter außerhalb des Gleisbettes aufhält.
Auf Nachfrage von Richter Theo Rümmele, was der Unterschied zwischen „Aufdrücken“ und „Abstoßen“ sei, wird das Missverständnis in der Kommunikation der beiden ÖBB-Mitarbeiter deutlich: So gibt der seit dem Unfall auf den Rollstuhl angewiesene Verschubleiter an, mit „Aufdrücken“ lediglich ein langsames Zufahren auf einen Waggon zur Entkopplung gemeint zu haben.
Prozess vertagt
Zur Ladung weiterer Zeugen wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt. Opferanwalt Christoph Dorner hat für seinen Mandanten unterdessen 5000 Euro Teilschmerzengeld gefordert.
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