Das Drama um den fünfjährigen Dominik aus Linz hatte Anfang März für große Bestürzung gesorgt. Der kleine Bub war aus dem vierten Stock der elterlichen Wohnung in den Tod gestürzt. Wie die „Krone“ schon damals wusste, war die Mutter zum Unglückszeitpunkt nicht in der Wohnung. Eine offizielle Bestätigung dazu gab es vorerst nicht. Die Staatsanwaltschaft hat nun aber einen Strafantrag gegen die Frau und ihren Freund eingeleitet.
Die Tragödie war am Nachmittag des 3. März im Linzer Hafenviertel passiert. Der kleine Dominik dürfte in seinem Kinderzimmer geschlafen haben, als die Mutter (36) und ihr Freund (39) beschlossen, einen Spaziergang zu machen. Den Fünfjährigen wollten sie offenbar nicht wecken.
Sie versperrten die Tür des Kinderzimmers und waren dann etwa eine Stunde lang nicht in der Wohnung. Inzwischen dürfte der Bub aufgewacht sein. Vermutlich wollte er dann nachsehen, wo seine Mama ist.
Polytrauma war tödlich
Er kletterte zu einem kleinen Fenster hoch, das ungesichert war. Er dürfte sich dabei zu weit nach draußen gelehnt und das Gleichgewicht verloren haben. Die Folgen waren fürchterlich. Das Kind stürzte aus dem vierten Stock, schlug auf Asphalt auf und dürfte sofort tot gewesen sein. „Todesursache war ein Polytrauma“, erklärt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. Die Obduktion ergab unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma sowie massive Verletzungen an der Halswirbelsäule, dem Brustkorb und noch andere Brüche.
Wir haben gegen die Kindsmutter und ihren Freund einen Strafantrag wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung eingebracht.
Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz
Eine Passantin fand das Kind und schlug Alarm. Als die Polizei eintraf, war die Mutter zunächst noch nicht vor Ort. Als die Frau von Dominiks Tod erfuhr, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch.
Drei Jahre Haft möglich
Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen die 36-Jährige und ihren Freund (39), der nicht der Vater des Buben ist, nun einen Strafantrag wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung eingebracht. Darauf steht ein Strafausmaß von maximal drei Jahren Haft. Die Gerichtsverhandlung wird am 23. Juli im Landesgericht Linz stattfinden.
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