Nach Rassismusskandal
Parolen auf Sylt: Beteiligte darf an Uni bleiben
Nach der Veröffentlichung eines Videos von der Nordsee-Insel Sylt, auf dem Partygäste rassistische Parolen zum Lied „L‘amour Toujours“ von Gigi D’Agostino grölten, war die Empörung groß. Die Universität einer der Beteiligten prüfte, ob diese ausgeschlossen werden solle. Ergebnis: Sie darf weiter studieren, hat aber weiterhin bis Ende Juli Hausverbot in der Bildungseinrichtung.
Die Aufnahme hatte sich rasant in sozialen Medien verbreitet. Die jungen Gäste sangen „Ausländer raus“ und „Deutschland den Deutschen“ in einem Lokal. Der Betreiber distanzierte sich anschließend – auch die Universität einer der Beteiligten setzte Konsequenzen und belegte die Studentin mit einem Hausverbot.
Der Exmatrikulationsausschuss der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg prüfte den Fall und kam laut deutschen Medien zu dem Ergebnis: „Es wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studierende der HAW Hamburg geben, die sich an den rassistischen Gesängen im Rahmen einer Feier auf Sylt beteiligt hat.“
Uni erklärt: Ausschluss wäre schwerer Grundrechtseingriff
Man habe die Verhältnismäßigkeit abgewogen, hieß es weiter in der Erklärung. Bei einer Exmatrikulation handle es sich schließlich um einen schweren Grundrechtseingriff, wurde erläutert. Auch das Hausverbot und die individuelle Studiensituation sei in der Prüfung einbezogen worden. Nach sorgfältiger Prüfung habe man sich einstimmig gegen das Exmatrikulationsverfahren entschieden.
Die HAW hatte sich von dem auf Pfingsten entstandenen Video und den darin geäußerten Inhalten distanziert, ließ die Einrichtung weiters wissen. Man stehe „als weltoffene Hochschule gegen Rassismus in jeglicher Form und trifft ihre Entscheidungen aus der Verantwortung heraus, ein offenes respektvolles Miteinander zu pflegen und auch einzufordern.“
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