„Selbstbedienung“
Grönländer klagen Dänemark wegen Adoptionen
Mehrere Grönländer haben Dänemark auf Entschädigung verklagt, weil sie zwischen den 1950er und 1970er-Jahren mutmaßlich unrechtmäßig von Familien adoptiert wurden.
Der Anwalt Mads Pramming erklärte am Freitag dem dänischen Radiosender P1, dass die Eltern seiner Mandanten damals davon ausgingen, ihre Kinder nur vorübergehend einer Pflegefamilie anzuvertrauen. „Ihnen war nicht bewusst, dass dies für ihr gesamtes Leben sein würde und sie ihre Kinder nie wiedersehen würden.“
Geldforderung vom dänischen Staat
Vier der von dänischen Familien adoptierten Betroffenen fordern insgesamt 250.000 Kronen (etwa 33.500 Euro) vom dänischen Staat. Sie werfen den Behörden vor, die Adoptionen trotz vollständiger Kenntnis der Umstände ermöglicht zu haben.
Im Jahr 2020 hatte der ehemalige Leiter des Sozialdienstes in Grönland, Alfred Dam, das Vorgehen bei Adoptionen grönländischer Kinder durch dänische Familien in den 1960er-Jahren mit „Selbstbedienung“ verglichen.
Adoptionen liefen oft folgendermaßen ab: Der örtliche Arzt sagte zu einer Frau: ‘Sie können sich nicht um das Kind kümmern, Sie haben schon fünf. Warum geben Sie es nicht zur Adoption frei?‘
Alfred Dam
Unterschrift besiegelte Schicksal
„Adoptionen liefen oft folgendermaßen ab: Der örtliche Arzt sagte zu einer Frau: ‘Sie können sich nicht um das Kind kümmern, Sie haben schon fünf. Warum geben Sie es nicht zur Adoption frei?‘ Die Frau antwortete dann: ‘Aap‘ – Ja auf Grönländisch. Dann wurde ihr gesagt, wo sie unterschreiben sollte. Sie unterschrieb auf diese Weise, dass sie ihr Kind nie wieder sehen würde.“
Bereits im Jahr 2022 hatte die dänische Regierung mit einer historischen Entscheidung sechs Inuit Entschädigungen zugesagt, die 1951 von ihren Familien in Grönland getrennt und nach Dänemark verschleppt worden waren.
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