„Wollte nicht kochen“

Jugendlicher bedrohte Betreuerin mit Messer

Vorarlberg
21.06.2024 18:25

Ein 15-Jähriger hatte Anfang des Jahres im Vorarlberger Kinderdorf in Bregenz für einigen Wirbel gesorgt. Am Freitag musste sich der junge Bursche für seinen Auszucker am Landesgericht verantworten. 

„Mein Mandant hatte damals einfach einen schlechten Tag“, so der Anwalt des Früchtchens im Prozess am Landesgericht Feldkirch. Mit dem „schlechten Tag“ ist der 22. Jänner dieses Jahres gemeint. Schauplatz des Vorfalls ist eine Küche des Vorarlberger Kinderdorfes in Bregenz. Dort schnappt sich der Bursche ein Küchenmesser, stellt sich vor die Sozialarbeiterin hin und droht: „Ich werde alle Betreuer abstechen!“

Die 30-Jährige bleibt ruhig und fordert ihn auf, das Messer abzuwaschen und wieder hinzulegen. Worauf der Angeklagte ihr entgegnet: „Ich bin nicht euer Heinzelmännchen. Ich werde das Messer nicht abwaschen!“ Das sei keine Drohung, sondern eine Feststellung, ergänzt er.

Im Prozess rechtfertigt der junge Angeklagte seinen Ausraster so: „Ich hätte an dem Tag kochen sollen, wollte aber nicht.“ Überhaupt hätte ihm damals so einiges nicht gepasst – ein schlechter Tag eben. Dass er die Drohung ausgesprochen hat, gibt er zu. Diese sei jedoch eher eine Unmutsäußerung gewesen: „Denn eigentlich mag ich die Betreuerin ja eh ganz gern.“

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Eigentlich mag ich die Betreuerin ja eh ganz gern.

Der 15-jährige Angeklagte

Ein Messer sei aber definitiv nicht im Spiel gewesen, behauptet der Beschuldigte in der Verhandlung. Was die Zeugin bestreitet. Allerdings schränkt sie ein: „Ich wusste ja gar nicht, was er mit dem Messer wollte. Er hätte auch ein Brot schneiden können.“

Eintrag im Strafregister
Obwohl sich dadurch für Staatsanwalt Philipp Höfle wie auch für Richter Christoph Stadler die Straftat der gefährlichen Drohung relativiert, kassiert der 15-Jährige seinen ersten Eintrag im Strafregister. Der Richter erklärt auch, warum: „Sie hatten bereits drei Diversionen. Eine sogar wegen desselben Paragrafen. Jetzt ist einfach mal Schluss.“

Der Herr Rat verhängt über den Delinquenten eine Geldstrafe in Höhe von 320 Euro, die Hälfte davon auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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