Tagelang war der „Schrotflinten-Mann“ im Februar 2024 auf der Flucht. Europaweit wurde nach ihm gefahndet. Er galt als brandgefährlich, denn keiner wusste, was er vor hat, nachdem er in Graz einen Bekannten niedergestochen hatte. In Pörtschach am Wörthersee wurde er schließlich von der Cobra gefasst. Am Montag stand er wegen Mordversuchs vor Gericht.
Er ist studierter Mathematiker, war angesehener Uni-Professor, doch nach Corona verlor er seinen Job. Also nahm er sich eine Auszeit. „Ich war freischaffender Künstler“, erklärt der Steirer am Montag dem Geschworenengericht, „ich hatte genug Geld.“ Er legte für sich auch erstmals einen Account auf einer Social-Media-Plattform an. „Und da ist es eskaliert“, schildert er.
Ich kann gewisse Namen nicht mehr nennen, weil ich in der Justizanstalt Besuch bekommen habe und jetzt nichts mehr dazu sagen darf.
Der 44-jährige Steirer
„Das Internet ist gefährlich“
Es ging um eine Frauen-Geschichte, über die er nicht reden will. Aber auch die Realitäten dürften irgendwann ziemlich verschwommen sein. „Ja, das Internet ist gefährlich“, betont er. Schließlich kam es so weit, dass der einstige Uni-Professor Namen von Bekannten auf seiner Seite postete, die er für Mitglieder eines Rotlichtrings hielt. Auch den eines 43-jährigen Grazers, mit dem er seit 20 Jahren befreundet ist, und den er mit einer Schrotflinte, einer Axt und zwei Messern besuchte. Er schlug die Haustür ein und stach ihm ins Gesicht.
„Nur ein Burschenschafter-Schmiss“, lacht der 44-Jährige. „Hätte ich ihn töten wollen, hätte ich die Flinte bevorzugt. Es war nur eine Drohung.“ – „Dem Opfer fehlte die halbe Wange und das soll nur eine Drohung sein?“, Richter Andreas Lenz ist fassungslos. – „Er war eh nach zwei Tagen wieder daheim.“ – „Sie haben mit ihm gerangelt. Bei einer Drehbewegung hätten Sie andere Körperstellen treffen können.“ – „Maximal eine leichte Körperverletzung“, zuckt der Mann die Schultern.
„Sehr gefährlich“
Staatsanwältin Patricia Weber beantragte eine Unterbringung, da der Steirer wegen seiner Wahnvorstellungen und der Schizophrenie wirklich sehr gefährlich sei und weitere Gewalttaten zu befürchten seien, wie Gerichtsgutachter Manfred Walzl ausführte.
Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig am frühen Nachmittag: versuchter Mord. Und sie folgten der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Die Einweisung ist somit noch nicht rechtskräftig.
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