Zwei Tiroler wurden am Innsbrucker Landesgericht jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie am Rande einer Fasnachtsveranstaltung übergriffig wurden bzw. Widerstand gegen Zivilpolizisten leisteten.
„Ja, so warn’s, ja so warn’s, ja so warn’s die alten Rittersleut!“ Frei nach diesem Motto stürzten sich auch zwei Einheimische im Februar als Ritter verkleidet in eine Fasnacht im Tiroler Oberland.
Und haben es offenbar übertrieben: Der Erstangeklagte (48) hatte seinem 19-jährigen, weiblichen Opfer mit der Hand auf das Gesäß geschlagen und diese dort auch gezwickt sowie einen Zivilpolizisten ebenjener Tat bezichtigt und verleumdet.
Auch der Bruder mischte sich ein
Danach kam es zu einer Auseinandersetzung mit dem Freund des Opfers, bei der folgenden Amtshandlung wurde auch ein Polizist verletzt. Letzteres geschah auch deshalb, weil sich der Bruder (57) des Erstangeklagten einmischte.
Für eine Verleumdung ist die Beweislage zu dünn.
Der Richter in der Urteilsbegründung
Für Verleumdung kein Beweis
Einen Freispruch erkannte der Richter nur bei der Verleumdung. „Hier ist die Beweislage zu dünn“, sagte er in der Urteilsbegründung. Kein Zweifel bestehe für ihn hingegen in der Frage, ob sich die sexuelle Belästigung abgespielt habe. Auch der erfolgte Widerstand gegen die Staatsgewalt sei unstrittig.
Geldstrafen verhängt
Die befragten Polizisten sagten aus, dass sie den Erstangeklagten eindeutig auf ihre Funktion hingewiesen hätten. „Es ist also ausgeschlossen, dass er nicht wusste, mit wem er es tun hat“, so der Richter.
Er verhängte für die erheblich betrunkenen „Ritter“ je 1200 Euro Geldstrafe, die Hälfe davon bedingt.
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