„Kein Mordversuch“

Überraschende Urteile im Straßenschießerei-Prozess

Gericht
24.06.2024 18:33

Drei lebensgefährlich verletzte Opfer nach einer wilden Schießerei am 7. Oktober 2023 auf offener Straße in Wien Floridsdorf. Ein Vater und drei seiner Söhne, die vor der Tat einen MMA-Kampf in der Stadthalle besucht hatten, mussten sich in Wien für versuchten Mord verantworten. Doch die Geschworenen entschieden anders.

 „Es ist aus Angst vor dem Angriff zu dem allen gekommen“, bekräftigte Anwalt Manfred Arbacher-Stöger die Verteidigungslinie, die in Richtung Notwehr ging. „Wir sind Galaxien von einem versuchten Mord entfernt“, so der Verteidiger im Abschlussplädoyer beim Prozess um Mordversuch bei einer Schießerei in Wien-Floridsdorf nach einem MMA-Kampf im Oktober 2023.

Erfolgreicher Bauunternehmer und drei seiner Söhne
Der angeklagte Vater (54) war Bauunternehmer, führte in der Bundeshauptstadt dreißig Jahre lang erfolgreich seine Firma. Jetzt saß er mit gesenktem Kopf im Großen Schwurgerichtssaal auf der Anklagebank. Mit drei seiner vier Söhne (22, 25, 29), die auch auf einem guten Weg waren: Der jüngste Sohn etwa hatte erst kürzlich eine HTL abgeschlossen, die beiden anderen waren in technischen Berufen tätig.

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Es ging um ein Mädchen. Der andere hat zuerst zugeschlagen.

Anwalt Rudolf Mayer

Es ging um jene Tat, die am Abend des 7. Oktober 2023 die Bundeshauptstadt in Atem gehalten hatte. Eine wilde Schießerei auf offener Straße in Floridsdorf versetzte die Bevölkerung in Angst. 

Auslöser war eine Liebesgeschichte
Später wurde bekannt, dass es sich um eine Familienfehde handelte, die eskalierte: Der aus Nordmazedonien stammende erstangeklagte Österreicher besuchte an jenem Abend mit seinen Söhnen einen MMA-Kampf in der Wiener Stadthalle. „Im Laufe des Events kam es zwischen dem jüngsten Sohn und dem Sohn der Gegnerfamilie zu einer Schlägerei“, eröffnete der Staatsanwalt am ersten von drei Verhandlungstagen.

Verteidigten das angeklagte Quartett: Manfred Arbacher-Stöger (li.) und Rudi Mayer  (Bild: KRISTIAN BISSUTI)
Verteidigten das angeklagte Quartett: Manfred Arbacher-Stöger (li.) und Rudi Mayer 

Die Familien kannten sich. „Es ging um ein Mädchen“, konkretisierte Anwalt Rudolf Mayer, der zwei der Angeklagten vertritt. Im Zuge einer vereinbarten Aussprache der einst befreundeten Familien kam es in der Floridusgasse (21.) zur Eskalation. Die Angeklagten hatten Messer und Schusswaffen dabei und benutzten diese auch, nachdem sie mit Fäusten angegriffen worden waren. Drei Gegner gingen an jenem Abend in Wien auf offener Straße mit Schussverletzungen zu Boden, erlitten lebensgefährliche Verletzungen.

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Es ist aus Angst vor dem Angriff zu dem allen gekommen.

Anwalt Manfred Arbacher-Stöger

Fünf Monate bedingt bis sieben Jahre Haft
Von Prozessbeginn an bekannten sich die Angeklagten zum versuchten Mord „nicht schuldig“, sprachen von einem Angriff der anderen, der eskaliert sei. Die Verteidigungsstrategie war erfolgreich. Am Montag sprachen sie die Geschworenen im Wiener Landesgericht vom versuchten Mord frei. Verurteilt wurden der Vater und der jüngste angeklagte Sohn für absichtlich schwere Körperverletzung zu fünf beziehungsweise sieben Jahren Haft, die anderen beiden Söhne für schwere Körperverletzung beziehungsweise Raufhandel zu 36 Monaten teilbedingt (12 davon unbedingt) beziehungsweise fünf Monaten bedingt. Nicht rechtskräftig. 

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