OGH hat entschieden
Servicepauschalen sind verboten bei Handyverträgen
Fast alle Telefonanbieter haben in ihre Verträge eine sogenannte Servicepauschale integriert. Sowohl bei Mobilfunkverträgen als auch bei der Festnetztelefonie sind solche Pauschalen zu finden. Viele Konsumenten sind sich der rechtlichen Fragwürdigkeit dieser Gebühren gar nicht bewusst.
Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat aber nun gezeigt, dass die Servicepauschalen ohne echte Gegenleistung rechtswidrig sind. Mobilfunk- und Festnetzkunden wird daher geraten, ihre Verträge zu überprüfen, ob eine entsprechende Servicepauschale bezahlt wurde. Eine Rückforderung der bezahlten Servicepauschalen ist potenziell möglich.
Zahlreiche Mobilfunkkunden klagen nun ihre Telefonanbieter
Viele Mobilfunkkunden haben wegen der unrechtmäßigen Servicepauschalen bereits rechtliche Schritte gegen ihren Telefonanbieter eingeleitet. Die Klagen richten sich gegen alle große Anbieter wie beispielsweise A1, Magenta, 3 und Bob.
Eine Einzelklage lohnt sich jedoch für die Betroffenen in der Regel nicht. Das Prozesskostenrisiko sind dafür im Vergleich zur zu erwartenden Entschädigung einfach zu hoch. Daher bietet es sich an, das Angebot des Prozessfinanzierers AdvoFin ins Auge zu fassen.
Klagen mit Prozessfinanzierer sind für den Verbraucher ohne Risiko
Die Betreibung der eigenen Ansprüche über einen Prozessfinanzierer hat gegenüber Einzelklagen wesentliche Vorteile. Für den Verbraucher sind sie nämlich komplett risikofrei. Er muss für den Prozess keine Kosten aufbringen – der Prozessfinanzierer finanziert diese (Gerichtsgebühren, eigener Anwalt, gegnerische Kosten im Verlustfall). Der Finanzierer erhält ausschließlich dann Geld vom Kunden, wenn die Klage erfolgreich ist und eine Rückerstattung der gezahlten Servicepauschale erfolgt.
Was genau muss der Kunde bezahlen?
Wir haben hier am Beispiel von AdvoFin noch einmal übersichtlich zusammengestellt, welche Kosten für den Verbraucher in den möglichen Szenarien anfallen, wenn er sich für eine Sammelklage über einen Prozessfinanzierer entscheidet:
- Die Kläger verlieren den Prozess: Der Kunde muss nichts bezahlen, AdvoFin deckt alle Kosten.
- Es wird bereits vor Einbringung der Klage ein Erfolg erzielt: 19% des erstatteten Betrags
- Es muss geklagt werden, der Prozess ist erfolgreich und es erfolgt eine Rückerstattung: 34% des erstatteten Betrags
Für die Betroffenen ist eine Klage gegen den Telefonanbieter somit ohne Kostenrisiko. Sie müssen lediglich im Erfolgsfall einen Teil der zurückgeholten Geldes als Beteiligungsquote an den Prozessfinanzierer bezahlen. Erfolgt keine Rückerstattung, fallen auch keine Kosten an.
Fakten zur Servicepauschale
Einige Mobilfunkanbieter stellen ihren Kunden seit 2011 eine sogenannte Servicepauschale in Rechnung. Sie wird ergänzend zum normalen Grundentgelt erhoben. Anbieter wie A1, Magenta, 3 und Bob verrechnen diese Pauschale jährlich.
Die Höhe der Servicepauschale fällt je nach Anbieter unterschiedlich aus, liegt aber in der Regel zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr. Die Pauschale wird zwar als Gebühr für zusätzliche Services deklariert, sie ist aber nicht rechtens, wenn ihr keine konkreten Leistungen gegenüberstehen. Auch im Kontext der Servicepauschalen, welche Mobilfunk- bzw. Festnetzkunden verrechnet wurden, haben Österreichische Gerichte bereits entschieden, dass diese nicht zurecht verrechnet wurden und zurückzubezahlen sind.
Kunden welcher Telefonanbieter sind betroffen?
Die Servicepauschale betrifft in erster Linie Kunden der 3 großen österreichischen Anbieter A1, Magenta und Drei. Kunden dieser Telefonanbieter sollten daher ihre Vertragsabrechnungen überprüfen und feststellen, ob auch sie eine solche Gebühr bezahlen. Die Servicepauschale kann sowohl im Mobilfunk- als auch in Festnetzverträgen enthalten sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich einer Sammelklage anschließen und eine Rückerstattung erhalten zu können?
Telefonkunden können eine Prozessfinanzierung mit AdvoFin abschließen, wenn sie einen laufenden Vertrag bei einem der 3 großen Anbieter besitzen und in der Vergangenheit eine Servicepauschale bezahlt haben. Lediglich eine Rechnung muss als Nachweis im Rahmen des Anmeldeprozesses bei AdvoFin hochgeladen werden.
Die Kontaktaufnahme mit dem Prozesskostenfinanzierer und das Einreichen der erforderlichen Dokumente ist unkompliziert online möglich. Für die betroffenen Telefonkunden entsteht somit nur ein sehr geringer Aufwand, und ein Kostenrisiko ist ja aufgrund der ausschließlichen Bezahlung im Erfolgsfall ohnehin nicht vorhanden.
Unrechtmäßige Zahlungen: Telefonkunden sind nicht die einzigen Betroffenen
Nicht nur Telefonkunden können sich Geld über die Prozessfinanzierung von AdvoFin ohne Kostenrisiko zurückholen.. Ein weiteres derzeit aktuelles Thema sind die sogenannten Lootboxen in Computerspielen, bei denen die User oft viel Geld bezahlen, in der Hoffnung, attraktive Spielgegenstände in den Boxen vorzufinden.
Experten sind jedoch der klaren Überzeugung, dass es sich dabei um eine Form des Glücksspiels handelt. Die Spieler bezahlen Geld, ohne zu wissen, ob in der Box ein wertvoller Gegenstand oder lediglich relativ wertlose Items vorhanden sind. Auch Nutzer, die Geld in diese Lootboxen investiert haben, können daher eine Prozessfinanzierung mit AdvoFin zur Rückforderung der für Lootboxen investierten Gelder abschließen. Der Grund: ohne Österreichische Konzession ist das Anbieten von Glücksspiel (eben auch Lootboxen) in Österreich verboten.
Ein ähnlicher Fall sind die Online-Casinos. So gut wie alle Anbieter agieren ohne die erforderliche Lizenz und sind daher auch nicht berechtigt, Gelder von den Spielern zu erhalten. Auch dieses verlorene Geld kann mit AdvoFin zurückgefordert werden.
Grundsätzlich gilt: Nicht alles, was im Vertrag steht, ist auch rechtmäßig
Verträge aus nahezu allen Branchen enthalten häufig Klauseln, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies betrifft beispielsweise häufig die Kündigungsfristen, welche übermäßig lang sein können und dadurch den Verbraucher benachteiligen. In Mietverträgen sind häufig unzulässige Regelungen Renovierungspflichten enthalten. Arbeitsverträge können unfaire Wettbewerbsverbote oder Ausschlussklauseln enthalten, für die es nur in ganz konkreten Fällen eine rechtliche Grundlage gibt.
Energieversorger und Wasserversorger können Preisänderungsklauseln in Ihre Verträge integrieren, die rechtlich nicht immer haltbar sind. Sogar Bankverträge enthalten manchmal versteckte Gebühren, die sich rechtlich anfechten lassen.
Verbraucher sollten daher im Zweifelsfall immer prüfen, ob ihre Vertragsbedingungen überhaupt mit den geltenden Gesetzen übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann sich ein Widerspruch oder gegebenenfalls sogar eine Klage lohnen.
Entwicklungen im Bereich der Telefonkosten in den letzten Jahren
In den vergangenen Jahren hat sich in Sachen Telefonkosten vieles verändert. Das ist nicht ausschließlich dem technologischen Fortschritt zu verdanken, sondern auch durch regulatorische Eingriffe bedingt. Ein eindrucksvolles Beispiel ist die Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren im Juni 2017. Seitdem können Mobilfunkkunden in den EU-Mitgliedsstaaten ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS senden und mobile Daten nutzen, als ob sie zu Hause wären. Diese Regelung, bekannt als „Roam-Like-at-Home“, ging nicht freiwillig von den Mobilfunkanbietern aus, sondern wurde durch den Gesetzgeber beschlossen.
Während beim Telefonieren früher aufgrund deutlich höherer Kosten auf die Zeit geachtet werden musste, meisten Anbieter heutzutage Flatrates an. Dies ist zwar eine positive Entwicklung, allerdings versuchen viele Anbieter stattdessen, an anderer Stelle übermäßig gut zu verdienen, wie die Servicepauschale zeigt.
Ein häufiger Kritikpunkt von Verbraucherschützern sind bei den Telefonverträgen die Vertragslaufzeiten. Diese seien zu lang, da sich der Markt rasant entwickelt und Verbraucher beispielsweise bei einer zweijährigen Vertragslaufzeit Gefahr laufen, schon bald einen deutlich zu teuren Telefonvertrag zu nutzen und aufgrund ihres laufenden Vertrags nicht einfach kündigen und zu einem besseren Anbieter wechseln zu können.