Klage der Ukraine
Menschenrechtsgericht verurteilt Krim-Regime
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen auf der Krim verurteilt. Damit entschieden die Richterinnen und Richter am Dienstag über eine Klage der Ukraine.
Das Nachbarland erkennt die Urteile des Menschenrechtsgerichts allerdings nicht an. Die ukrainische Regierung hat in ihrer Klage hervorgehoben, dass Russlands Behörden seit Februar 2014 mehrfach gegen Menschenrechte verstoßen hätten. Damals war die Halbinsel völkerrechtswidrig annektiert worden, seither ist sie russisch besetzt.
Aktivisten verfolgt
Bei der Entscheidung ging es aber nicht um die Annexion selbst, sondern um das anschließende Verhalten Russlands. Der Kläger berichtet unter anderem von unrechtmäßigen Verhaftungen, Misshandlungen, dem Unterdrücken ukrainischer Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen. Zudem habe die russische Regierung proukrainische Aktivistinnen und Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.
Aus Europarat ausgeschlossen
Der Kreml hat allerdings bereits vor längerer Zeit angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anzuerkennen. Das Land wurde wegen des Kriegs gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und ist damit auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Der Gerichtshof sorgt wiederum dafür, dass diese Konvention eingehalten wird. Entschieden werden kann nur noch über Vorfälle, die sich vor dem Ausschluss ereignet haben.
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