Vier Banker verurteilt

Prozess um „Putins Brieftasche“ in der Schweiz

Ausland
25.06.2024 13:47

Vier Banker sind von einem Schweizer Berufungsgericht in Zusammenhang mit der Verwaltung von Geldern aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin schuldig gesprochen worden. Die Mitarbeiter einer Gazprom-Bank-Tochter in Zürich hatten es verabsäumt, den wahren Kontoinhaber zu ermitteln.

Als wirtschaftlich Berechtigter des Kontos, das 2014 eröffnet worden war, wurde der russische Musiker Sergej Roldugin angegeben. Medienberichten zufolge ist der Cellist und Dirigent auch Patenonkel einer der Töchter Putins. Kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurde er auf die Sanktionsliste der Schweiz gesetzt. Laut der Liste ist Roldugin in Moskau als „Putins Brieftasche“ bekannt.

Woher hatte unbekannter Sänger so viel Geld?
Zwei der drei Richter sprachen sich für einen Schuldspruch aus. Sie kamen zum Schluss, dass es die Angeklagten vorsätzlich unterlassen hätten, zu prüfen, wer der wirtschaftlich Berechtigte an den Konten sei, die aus Dividenden eines russischen Medienunternehmens gefüllt worden waren. Ausgehend von den Dividendenzahlungen müsse die Beteiligung Roldugins an dem Medienunternehmen über 100 Millionen Franken (rund 104 Mio. Euro) wert gewesen sein, so der vorsitzende Richter. 

Eine Filiale der Gazprom-Bank in Moskau (Bild: APA/AFP/Natalia KOLESNIKOVA)
Eine Filiale der Gazprom-Bank in Moskau

Bis 2016 sei Roldugin weitgehend unbekannt gewesen. „Auch in St. Petersburg kann man nicht auf die Schnelle so viel Geld verdienen. Abklärungen wären da geboten gewesen.“ Die Behauptung, dass die Beteiligung an der Medienfirma durch Löhne und Kredite finanziert worden sei, erachtete der Richter nicht als plausible Erklärung. „Das könnte auf eine Strohmann-Finanzierung hindeuten“ hieß es in der Urteilsbegründung.

Bedingte Geldstrafen verhängt
Bei dem Prozess ging es allerdings nicht um die Frage, ob die Gelder aus illegalen Quellen stammten bzw. wem sie gehörten, sondern einzig und allein um die Tatsache, dass die Bankangestellten ihre Prüfpflichten verletzt hatten. Gegen die Angeklagten wurden bedingte Geldstrafen von bis zu 330.000 Franken (rund 344.000 Euro) verhängt. Eine Berufung vor dem Bundesgericht, dem höchsten Schweizer Gericht, ist noch möglich.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele