Wegen Ukraine-Krieg
IStGH-Haftbefehl auch gegen Schoigu und Armeechef
Der Internationale Strafgerichtshof hat etwas mehr als einem Jahr nach Erlassung von Haftbefehlen gegen Russlands Präsident Wladimir Putin und die Kinderschutzbeauftragte Maria Lwowa-Belowa wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen nun auch Armeechef Waleri Gerassimow und den früheren Verteidigungsminister Sergej Schoigu auf die Fahndungsliste gesetzt.
Wie der Gerichtshof in Den Haag am Dienstag mitteilte, geht es um mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ukraine-Krieg. Konkret werden den beiden Beschuldigten vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte und „unmenschliche Handlungen“ in der Ukraine zur Last gelegt.
So gebe es Hinweise, dass sie verantwortlich seien für gezielten Bombardierungen der russischen Armee auf das Elektrizitätsnetz der Ukraine von Oktober 2022 bis mindestens März 2023. Das Weltstrafgericht hat selbst keine Möglichkeiten, Haftbefehle zu vollstrecken. Aber alle Vertragsstaaten des Gerichts sind verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu überstellen, sollten sie sich auf ihrem Staatsgebiet befinden.
Ukraine jubelt über „wichtige Entscheidung“
Die Ukraine begrüßte die Haftbefehle als „wichtige Entscheidung“. „Schoigu und Gerassimow tragen individuelle Verantwortung. Jeder wird für das Böse zur Rechenschaft gezogen“, schrieb der Leiter des ukrainischen Präsidialamtes, Andrij Jermak, im Onlinedienst Telegram. Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte, die Entscheidung des IStGH mache „deutlich, dass ein Vorgehen der Justiz wegen der russischen Verbrechen gegen die Ukrainer unvermeidlich ist“. Er warte „ungeduldig auf weitere Haftbefehle, um Russland das Gefühl der Straflosigkeit zu nehmen“, das „die russischen Verbrechen jahrzehntelang befeuert hat“. In Moskau spielte man die Entscheidung des IStGH herunter und sprach von „unbedeutenden“ Vorgängen.
Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf Krim verurteilt
Ebenfalls am Dienstag kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Erkenntnis, dass es auf der von Russland im Jahr 2014 annektierten Schwarzmeer-Halbinsel Krim zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommt. Bei dem Urteil gegen Russland ging es aber nicht um die Annexion selbst, sondern um das anschließende Verhalten der Besatzer.
Damit wurde einer Klage der Ukraine stattgegeben, die unter anderem von unrechtmäßigen Verhaftungen, Misshandlungen, dem Unterdrücken ukrainischer Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen berichtet hatte. Zudem habe die russische Regierung proukrainische Aktivistinnen und Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.
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